Im Mai 2007 wurden die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen EU und Südkorea begonnen. Jetzt sind die Verhandlungen in der entscheidende Endphase.

EU-Handelskommissarin Ashton möchte das Abkommen noch in ihrer Amtszeit im Herbst 2009 abschließen. Gegenwärtig wird am „legal text“ gearbeitet zur Beschlussfassung durch die Mitgliedsstaaten. Für die Automobilindustrie und deren Beschäftigten sind jedoch deutliche Nachteile im bisherigen Verhandlungsergebnis festzustellen. Und das angesichts des schon bestehenden Ungleichgewichts der Marktmöglichkeiten. Südkoreanische Hersteller importieren in die EU im Jahr etwa 480.000 Fahrzeuge und umgekehrt verkaufen die europäischen Hersteller nur ca .35.000 Einheiten in Südkorea.

Im Rahmen des Freihandelsabkommens soll nun die Übergangszeit für den Abbau der EU-Zölle (10 % für Pkw) deutlich reduziert werden. Dies bedeutet natürlich einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil für die Südkoreanischen Hersteller.

Problematisch ist besonders das Erlauben von einer Zollrückerstattung (drawback) für Lieferungen aus Drittländern. Diese Regelung würde bedeuten, dass südkoreanische Hersteller z.B. für importierte Teile aus China keinen Zoll bezahlen müssen, für die gleichen Teil ein europäischer Hersteller sehr wohl Zoll entrichten müsste. Dies kann einen Kostenvorteil von bis zu 500 € bedeuten. Derartige besondere Zugeständnisse sind von der EU nicht gewährt worden. Dies darf auch kein Präzedenzfall werden. Eine verhandelte so genannte „Safeguard clause“ bezüglich der Zollrückerstattung erscheint unpraktikabel (höhere Quote der importierten Teile zu exportierten Autos um 10 % ist erlaubt), hat keine verlässliche Datenbasis und soll zudem erst 2016 in Kraft treten.

Außerdem ist mit dem Freihandelsabkommen nicht gesichert, dass der sofortige, konsequente und unumkehrbare Abbau sämtlicher nicht-tarifärer Handelshemmnisse in Südkorea angegangen wird. Dazu gehören die Anerkennung von technischen Standards z.B. Umweltnormen (EURO 5)und nicht das Zulassen von bestimmen Quoten an ausländischen Fahrzeugen.


Ganz besonders schwerwiegend ist, dass das Freihandelsabkommen mit einem Partner abgeschlossen wird, der fundamentale Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte nicht ausreichend respektiert und dadurch zusätzliche Wettbewerbsvorteile hat. Gerade in jüngster Zeit gibt es Beispiele, wo Arbeitnehmer in ihrer Koalitionsfreiheit und Verhandlungsfreiheit grob behindert worden sind. Eine Grundvoraussetzung für ein Abkommen ist, dass alle ILO Normen in südkoreanische Gesetze gegossen werden.

In der augenblicklichen Situation, in der die europäischen Automobilindustrie in einer tiefen Krise steckt und viele tausende von Arbeitsplätzen gefährdet sind, darf nur ein Abkommen geschlossen werden, dass die oben genannten Probleme und zusätzlichen Wettbewerbsnachteile nicht zulässt.

Die EU-Kommission muss hier Nachverhandeln und faire und ausgewogenen Handelsbeziehungen erzielen, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungslage der europäischen Automobilindustrie nicht noch einseitig belasten. Die Mitgliedsländer dürfen das Abkommen so nicht abschließen.