Das Europäische Parlament hat am 20.10. nahezu einstimmig (612:12) die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs angenommen. Kleine und mittlere Unternehmen geraten oft unverschuldet in Liquiditätsprobleme, weil ihre Rechnungen zu spät bezahlt werden. Mit der überarbeiteten Richtlinie soll sich das nun in Zukunft ändern.

Rund ein Jahr lang hat das Europäische Parlament mit Rat und Kommission für striktere Regeln verhandelt - inklusive einer generellen Zahlungsfrist von 30 Tagen. "Dieses Gesetz wird für eine neue Zahlungskultur in Europa sorgen und somit letztendlich die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen stärken! So wird Kapital für Innovationen und neue Arbeitsplätze frei", ist sich Bernd Lange sicher.

Das vorliegende Ergebnis verbindet Wirksamkeit, Transparenz und eine faire Balance der Regeln für öffentliche und private Auftraggeber. So müssen öffentliche Auftraggeber grundsätzlich ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Das Europäische Parlament hat sich vehement für eine Obergrenze von 60 Tagen eingesetzt, wobei diese Verlängerung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist.

Private Firmen müssen beim Handel untereinander ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zahlen – vertraglich können aber bis zu 60 Tage vereinbart werden. Falls kein Vertragspartner grob benachteiligt wird, sind auch längere Fristen möglich.

Darüber hinaus ist es den EU-Mitgliedstaaten freigestellt, Auftraggebern des Gesundheitssektors eine Zahlungsfrist von bis zu 60 Tagen einräumen. Denn es ist wichtig, dass öffentliche Krankenhäuser im Wettbewerb mit privaten Einrichtungen nicht benachteiligt werden!

Das Parlament hat sich mit seiner Forderung nach wirksamen Sanktionen gegen den Rat nicht vollständig durchsetzen können. In Zukunft wird bei verspäteter Zahlung ein Verzugszins von acht Prozent über dem Basiszinssatz fällig – ursprünglich hatte das Parlament neun Prozent vorgesehen – und dem Gläubiger stehen 40 Euro Entschädigung für Beitreibungskosten zu.

Positive Anreize, wie die Veröffentlichung von pünktlichen Zahlern, ergänzen die neuen Regeln.

Diese Neufassung der alten Richtlinie aus dem Jahr 2000 war insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden Auswirkungen von Zahlungsverzug auf KMU unerlässlich. Jetzt kommt es auf eine rasche Umsetzung in den Mitgliedstaaten an.