In dem Vertrag von Lissabon wurde das Mittel der Europäischen Bürgerinitiative verankert. Diese Woche hat das Europäische Parlament der Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative mit großer Mehrheit zugestimmt.
Fest steht: Die Initiative muss innerhalb eines Jahres von mindestens einer Million wahlberechtigter EU-Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten unterstützt werden.

Die Zulässigkeit einer Initiative muss unverzüglich bei Registrierung geprüft werden. Die Kommission stellt eine entsprechende Software für die Online-Sammlung von Unterschriften zur Verfügung.
Durch eine erfolgreiche Initiative kann die Kommission von den Bürgerinnen und Bürgern der EU aufgefordert werden neue oder überarbeitete Gesetzesinitiativen binnen drei Monaten vorzulegen
Die Initiative ist ein Instrument der teilnehmenden Demokratie. Dem Europäischen Parlament ist es gelungen in den Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission angedachte bürokratische Hürden abzuschaffen.
Bedauerlicherweise konnte sich das Parlament mit der Forderung einer zügigen Umsetzung nicht durchsetzen. Die Mitgliedstaaten beharren auf einer 12-monatigen Umsetzungsfrist. Start für die Europäische Bürgerinitiative ist - nach der Zustimmung im Rat – dann in 2012.

Europäisches Parlament