Die möglichen Auswirkungen und Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit stellen, waren Themen einer Tagung, zu der der DGB in Hannover eingeladen hatte.
Am 1. Mai in diesem Jahr tritt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union in Kraft. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen ohne Arbeitserlaubnis in einem anderen EU-Land arbeiten. In Österreich und Deutschland gab es Übergangsfristen – bis zum 1. Mai 2011.

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