Milcherzeuger in ganz Europa können sich künftig zu Erzeugerorganisationen zusammenschließen, die stellvertretend für sie Preisverhandlungen mit den verarbeitenden Betrieben führen können. Eine entsprechende Regelung zur Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbauern ist Bestandteil der Verordnung zu den Vertragsbeziehungen im Milchsektor, der das Europäische Parlament am Mittwoch mit Mehrheit zugestimmt hat.

Die jetzt beschlossene Verordnung allein wird allerdings nicht ausreichen, um nach dem Auslaufen der Quote für faire Milchpreise zu sorgen.

Der gefundene Kompromiss zwischen den EU-Institutionen stellt keine ausreichende Stärkung der Milcherzeuger dar.

Wünschenswert wären verpflichtende Verträge zwischen Milcherzeugern und -abnehmern in allen Mitgliedstaaten, um so die Position der milcherzeugenden Betriebe wirklich stärken zu können. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission waren jedoch dagegen.

Der Kompromiss sieht nun vor, anders als vom Parlament gefordert, dass jeder EU-Mitgliedsstaat selbst entscheiden soll, ob er eine Pflicht zum Vertragsabschluss einführt oder nicht. In den EU-Staaten, in denen eine Vertragspflicht gelten soll, müssen Milcherzeuger und Abnehmer in den vorab abgeschlossenen Verträgen Preis und Menge für Rohmilch sowie die Laufzeit festlegen. Die Mindestdauer der Verträge beträgt dabei sechs Monate. Damit sollen Landwirte Planungssicherheit erhalten und Molkereien besser mit den Mengen kalkulieren können.

Nachdem ein besseres Ergebnis nicht gegen Rat und Kommission durchsetzbar war, sind nun gerade kleine und mittlere Familienunternehmen darauf angewiesen, dass die EU-Politik sich weiter für sie einsetzt, um nicht den Milchabnehmern und dem Einzelhandel schutzlos ausgeliefert zu sein. Bei der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen gerade kleinere und mittlere Milcherzeuger berücksichtigt werden. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die weiterhin eine Milchproduktion auch in weniger begünstigten Gebieten ermöglichen.