Zurzeit diskutiert das EU-Parlament über eine einheitliche Regelung für Unternehmenssteuern in der EU.
Die sogenannte "Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) ist ein einheitliches Regelwerk, das die innerhalb der EU tätigen Unternehmen von Vorteil sein könnte. Unternehmen müssen dann zur Berechnung ihres Gewinns für Steuerzwecke nur die Regeln eines einzigen EU Systems befolgen.

Es ist somit nicht mehr erforderlich, die unterschiedlichen nationalen Regeln der Mitgliedstaaten, in denen ein Unternehmen tätig ist, anzuwenden. Dann muss auch nur eine einzige Steuererklärung für die gesamten Aktivitäten des Unternehmens in der EU eingereicht werden.
Ein wichtiger Aspekt der Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Kommission ist die Frage, ob so eine Regelung verpflichtend werden soll oder nicht.
Während sich der Kommissar für Steuern, Algirdas Semata aktuell für eine optionale Nutzung der GKKB ausspricht, die es einzelnen Mitgliedstaaten erlaubt, voranzuschreiten, stimmte im Gegensatz dazu die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 21. März für einen verpflichtenden Charakter der Bemessungsgrundlage.
Sie fordern damit ein Ende des Steuerwettbewerbs zu Lasten der öffentlichen Haushalte für alle Unternehmen, die nicht als KMU eingestuft werden. Die Europaabgeordneten befürworten somit verpflichtende EU-weite Regelungen bei Unternehmenssteuern.
Uneinigkeit herrscht jedoch weiterhin bei der Einführung von Mindeststeuersätzen - die verabschiedete Resolution enthält lediglich einen Auftrag zur Prüfung.
Ohne beide Elemente - die GKKB und Mindeststeuersätze - bleibt es jedoch schwer, das Steuerdumping (privilegierte Behandlung von Steuerpflichtigen aus dem Ausland, z.B. Steuervergünstigungen) zu bekämpfen.