Eben hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschlang im Streit um das VW-Gesetz abgewiesen. „Die Vernunft hat heute über marktradikale Ideologie gesiegt.“, begrüßt der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange die Entscheidung.
Im März 2012 hatte die EU-Kommission im Streit um das VW-Gesetz Klage gegen Deutschland eingereicht. Damit sollte die Sonderregelung abgeschafft werden,

die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner bei Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Mit dem aktuellen Urteil folgte der EuGH jedoch einer Empfehlung des Generalanwalts vom Mai 2013. Demzufolge hat Deutschland die notwendigen Auflagen bereits vollständig erfüllt, indem es die Stimmrechtsbeschränkung in Kombination mit der Sperrminorität aufhob.

"Deutschland hat die vom EuGH verlangten Anforderungen umgesetzt“, erläutert Lange. „Die Entscheidung vom EuGH ist daher die einzig richtige! Ein erfolgreiches Gesetz darf man nicht einfach kippen." Der niedersächsische Konzern ist unter anderem so erfolgreich, weil das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmer entscheidenden Einfluss im Aussichtrat haben.

"Die endlosen Attacken gegen das VW-Gesetz entspringen einem fatalen Wettbewerbswahn. Wenn die EU-Kommission gegenüber Deutschland ein Exempel statuieren wollte, dann war das VW-Gesetz das absolut schlechteste Ziel.", erläutert der EU-Abgeordnete.

Bernd Lange verweist darauf, dass gerade solche Gesellschaften, die auf längerfristige Unternehmensentwicklung setzen, Stabilität und Sicherheit für Arbeitnehmer garantieren, gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten: "Die EU-Kommission selbst hat dies in ihrer Strategie für eine integrierte Industriepolitik anerkannt. Es ist deshalb absurd, dass die EU-Kommission selbst gegen ein Unternehmen vorgeht, dass diesen Ansatz praktiziert."


Hintergrund: Das bereits aufgrund von EU-Vorgaben novellierte VW-Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Gesetz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.