Nachverhandlungen bei Handelsabkommen mit Kanada sind möglich / Investorenschutzklauseln mit USA nicht tragbar / Anhörung zu TTIP-Auswirkungen auf Beschäftigung und Sozialstandards

Die umstrittenen Investor-Schutzklauseln in den beiden transatlantischen Handelsabkommen sorgen weiterhin für Unmut. Im Entwurf zum Abkommen mit Kanada (CETA) ist ein sogenannter Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) bereits vorgesehen, allerdings noch nicht endgültig beschlossen.

Im Falle der laufenden Verhandlungen zu einem Abkommen mit den USA (TTIP) wertet die EU-Kommission derzeit eine Konsultation zu einem solchen Mechanismus aus. Erste Ergebnisse sollen noch vor Ende des Jahres vorliegen.

Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, macht klar: "Am Ende hat das Europäische Parlament das letzte Wort. Wir haben die EU-Kommission gewarnt, dass wir keinem Abkommen zustimmen werden, das demokratische Rechtsprinzipien durch geheime Schiedsgerichte aushebeln könnte. ISDS-Klauseln sind in einem Abkommen mit den USA nicht tragbar."

Die Europaparlamentarier haben daher die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström aufgefordert, die Textvorlage zum CETA-Abkommen nachzuverhandeln. "Die SPD-Europaabgeordneten, aber auch eine wachsende Mehrheit im EU-Parlament sehen beim geplanten Abkommen mit Kanada noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ein Investorenschutz-Kapitel, das die Regulierungshoheit der EU-Staaten in wichtigen Bereichen wie etwa Umwelt- oder Verbraucherschutz erheblich beeinträchtigen könnte, gehört gestrichen", betont Bernd Lange.

Neben den umstrittenen ISDS-Klauseln betont Bernd Lange während einer Anhörung zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf Sozial- und Beschäftigungsaspekte im Handelsausschuss des Europaparlaments am Dienstag: "Sicherlich hat Freihandel das Potential neue Arbeitsplätze zu schaffen – es kommt dabei aber auf die Art der Arbeit an. Als demokratisches Gewissen der EU-Handelspolitik ist es unsere Pflicht, europäische Standards hochzuhalten. Arbeitnehmerrechte müssen durch ein Abkommen gefestigt und gestärkt werden. Denn ein Abkommen mit den USA macht nur Sinn, wenn am Ende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf beiden Seiten des Atlantiks davon profitieren. Freihandel ist kein Selbstzweck, er muss der Gesellschaft dienen."