Europäisches Parlament verschärft Anti-Folter-Verordnung

Das Europaparlament forciert den Kampf gegen Folter und Todesstrafe: Am Dienstag haben die Abgeordneten für die Modernisierung der sogenannten Anti-Folter-Verordnung gestimmt. Der von der Europäischen Kommission eingebrachte und vom Parlament veränderte Vorschlag ist dringend notwendig, um die Regulierung an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Neue Produkte und Medikamente sowie spezifische Dienstleistungen sollen nach dem Willen der Europaparlamentarier in Zukunft von der Verordnung erfasst werden.

"Wertbasierter Handel bedeutet, für seine Überzeugungen einzustehen und sie in die Tat umsetzen. Das haben wir heute getan", sagt Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament. "Mit der Abstimmung bereiten wir Europaparlamentarier den Weg für ein weltweit einzigartiges Instrument gegen Folter und Todesstrafe. Mit unseren Änderungen stoßen wir das Tor zu einer wasserdichten Verordnung im Kampf gegen Folter und Todesstrafe weit auf. Nun liegt es an den EU-Mitgliedstaaten, sich möglichst schnell auf einen finalen Text mit uns zu einigen."

Wichtige Änderungen gegenüber dem Kommissionsentwurf beinhalten zum Beispiel eine sogenannte Catch-All-Klausel. "Dank ihr können Mitarbeiter nationaler Behörden Güter einbehalten, wenn der Verdacht besteht, dass diese für Folterzwecke missbraucht werden sollen", erklärt Handelsexperte Bernd Lange. Diese Catch-All-Klausel ist auch ein wichtiger Präzedenzfall für die künftige Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-Use-Verordnung).

Des Weiteren sprachen sich die Europaparlamentarier dafür aus, in der EU ansässige Vermittlungsdienste zu stoppen. "Firmen, deren Geschäftsmodell die Vermittlung von Foltergütern ist, haben wir damit einen Strich durch die Rechnung gemacht", kommentiert Bernd Lange. Auch Angebote technischer Assistenz, zum Beispiel die Weitergabe von Fachwissen oder Ausbildungsangebote in diesem Bereich, wollen die Handelsexperten verhindern.