EU und Japan wollen gemeinsames Handelsabkommen

Verhandlungspartner der Europäischen Union und Japan haben eine politische Absichtserklärung für ein gemeinsames Handelsabkommen abgegeben.

„Die Einigung ist ein erstes politisches Signal. Ein gutes EU-Japan-Abkommen kann globale Standards für Arbeitnehmerrechte, Verbraucher und Umweltschutz untermauern und wirtschaftlich und politisch Chancen für die Europäische Union eröffnen. Es ist zudem ein wichtiges Zeichen für ein regelbasiertes Handelssystem und gegen Protektionismus“, so Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender aus dem Europäischen Parlament. „Aber eine politische Einigung ist nicht mit einem Abschluss der Verhandlungen gleichzusetzen, und bis zu einem guten Abkommen ist der Weg noch weit. Den Verhandlungsführern muss bewusst sein, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klare Ansprüche an das EU-Japan-Abkommen haben. CETA Plus mit allen Ergänzungen ist die Messlatte. Das erwarten wir - und deshalb werden wir der EU-Kommission in den kommenden Monaten weiterhin genau auf die Finger schauen und unsere Positionen einfordern.“

„Bei dem CETA-Abkommen mit Kanada haben vor allem wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament einen Standard etabliert, den wir im vorliegenden Abkommen weiter ausbauen wollen“, sagt Bernd Lange. „So sind private Schiedsstellen (ISDS) bei einem Investitionsstreit für das Europäische Parlament bekanntermaßen inakzeptabel. Darüber sagt die politische Einigung noch nichts. Bei den Arbeitnehmerrechten bestehen wir auf einem überzeugenden Nachhaltigkeitskapitel, der Umsetzung der acht grundlegenden Arbeitnehmerrechte der Internationalen Arbeitsorganisation mit effektiven Durchsetzungsmöglichkeiten. Japan hat bisher nur sechs der acht Kernrechte ratifiziert. Es steht zudem außer Frage, dass in einer Vereinbarung mit Japan ebenso wie in der mit Kanada weder das Vorsorgeprinzip noch unsere Daseinsvorsorge zur Debatte stehen.“

„Keine Experimente darf es ebenso beim Datenverkehr geben“, so Bernd Lange. „Datenverkehr in digitalisierten Wertschöpfungsketten ist notwendig, aber solche Regelungen dürfen die EU-Gesetzgebung zum Datenschutz nicht unterlaufen. Auch hier gibt es noch keine Einigung." EU-Justizkommissarin Věra Jourová verhandelt mit der japanischen Seite über ein Datenabkommen, das erst Anfang 2018 fertig sein und dann in das Handelsabkommen integriert werden soll.

„Ein Ende der Verhandlungen ist also lange noch nicht in Sicht. Das ist lediglich ein Zwischenschritt an dem wir wieder unsere Zielmarken setzen müssen, um erfolgreich Standards zu setzen. In den kommenden Monaten wird um die Details des Vertragstextes gerungen. Nur ein gutes Abkommen kann die Unterstützung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und damit eine Mehrheit im Europäischen Parlament finden“, kommentiert Bernd Lange.