Europaparlament stimmt für härtere Anti-Dumping-Regeln der EU

Es geht um neue EU-Regeln zum Beispiel gegen Billig-Stahl, der zu staatlich fixierten Preisen und unter arbeitsrechtlich fragwürdigen Bedingungen in Fernost produziert wird, europäische Märkte flutet und in Europa Arbeitsplätze gefährdet. In der niedersächsischen Stahlindustrie sind rund 10.000 Menschen beschäftigt.

Zahlreiche Fälle von Dumping haben in den vergangenen Monaten und Jahren offensichtlich gemacht, dass das europäische System zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken dringend reformbedürftig ist“, so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament.

Um das zu ändern, hatte die EU-Kommission Ende 2016 einen Gesetzesvorschlag für eine neue Berechnungsmethode in Anti-Dumpingfällen vorgelegt, dem die Mehrheit der Europaabgeordneten am Mittwoch, 15. November 2017 in Straßburg zugestimmt hat.

"Auf Druck von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hin werden erstmals weltweit Arbeitsrechte und Umweltstandards in Handelsschutzinstrumenten berücksichtigt. Ein großer Fortschritt auf dem Weg zu fairerem Wettbewerb im Welthandel“, so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. "Wir Europaparlamentarier hatten zwei Hauptziele in diesen Verhandlungen: keine zusätzlichen Bürden für unsere europäische Industrie, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schützen - und eine belastbare Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation. Beide Ziele haben wir erreicht, teils gegen den erheblichen Widerstand der EU-Mitgliedstaaten.“

Unternehmen sollen sich in Zukunft bei der Lancierung von Dumpingfällen auf Länderberichte der EU-Kommission stützen können. Diese sollen detailliert darlegen, ob in einem Land marktwirtschaftliche Bedingungen herrschen oder systemische oder Sektor spezifische Marktverzerrungen vorliegen. Die nun beschlossene Methode erlaubt es in einem zweiten Schritt der Europäischen Kommission, in Anti-Dumping-Untersuchungen offensichtlich verzerrte Preise von Herstellern zu ignorieren. Sie kann stattdessen auf unverzerrte Preise, zum Beispiel denen aus einem Vergleichsland, zurückzugreifen, um die Herstellungskosten eines Gutes unter freien Marktbedingungen zu ermitteln. Hier erhält eine weitere wichtige Neuerung Einzug, denn Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es erstmals weltweit gelungen bei der Auswahl des Vergleichslandes hohe Arbeitnehmer- und Umweltschutzstandards als entscheidende Auswahlkriterien zu etablieren.

Zur Ermittlung der Höhe von Dumping werden die ermittelten unverfälschten Herstellungskosten den Preisen, zu denen ein Exporteur seine Waren im europäischen Markt anbietet, gegenübergestellt.

Die neue Berechnungsmethode für Anti-Dumping-Fälle kann nach der Abstimmung im Plenum des Parlaments und der bereits versicherten Annahme durch den Handelsministerrat voraussichtlich Ende des Jahres 2017 angewendet werden.