Europäisches Parlament will transparenten Weltinvestitionssgerichtshof statt privater Schiedsstellen

Das Europäische Parlament hat sich dafür stark gemacht, das alte System der privaten Investor-Staat-Schiedsstellen (ISDS) durch einen transparenten Investitionsgerichtshof zu ersetzen. Die EU-Kommission hat als Folge ein Verhandlungsmandat dafür veröffentlicht. Dabei bleiben jedoch mehrere Fragen offen, die das Parlament am Mittwoch, 29. November 2017, im Plenum in Brüssel an die Kommission stellt.

„Der Mandatsvorschlag der EU-Kommission ist ein erster richtiger Schritt. Der neue multilaterale Gerichtshof kann die Verfahrensfairness, die Transparenz und die Legitimität der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten verbessern“, sagt Bernd Lange von der Europa-SPD und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament.Die handelspolitische Abkehr von den privaten und intransparenten ISDS-Schiedsstellen hat das Europäische Parlament auf Druck der sozialdemokratischen Abgeordneten hin durchgesetzt.“ Mit der Streichung von ISDS im EU-Kanada-Abkommen CETA ist dem Europäischen Parlament ein Etappensieg gelungen.

„Bei der Abstimmung über CETA haben wir Sozialdemokraten deutlich gemacht, dass dies der Todesstoß für ISDS sein muss“, so Bernd Lange. "Wir müssen auf unsere Erfolge bei CETA hinsichtlich handelspolitischer internationaler Standards aufbauen. So muss etwa der neue Investitionsgerichtshof alle bestehenden Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten, wie auch die Europäische Energiecharta ersetzen, denn all diese Verträge enthalten ISDS.“ Das neue System soll nun auf multilateraler Ebene etabliert werden.

„Bei der Einrichtung des neuen Investitionsgerichtshofes muss klar sein, dass Investoren nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben“, sagt Bernd Lange. „Deshalb müssen die OECD-Leitsätze für multinationale Organisationen aufgenommen werden. Dabei geht es darum, die Menschenrechte zu achten, um das Recht von Arbeitnehmern, Gewerkschaften zu gründen oder um die Pflicht, Kinderarbeit abzuschaffen. In der europäischen Investitionspolitik muss es um mehr gehen als um den reinen Investitionsschutz. Leitmotiv sollte eine nachhaltige Entwicklung sein. Auch Aspekte wie die Investitionsförderung und die Verantwortung von Investoren müssen berücksichtigt werden."

Den Abgeordneten ist unter anderem wichtig zu wissen, was mit den 1200 bilateralen Investitionsschutzverträgen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Energiecharta passieren wird, die ISDS enthalten, sollte das Projekt des Investitionsgerichtshofes Erfolg haben.

Das Mandat der EU-Kommission, um die Verhandlungen über den Handelsgerichtshof zu starten, wird derzeit von den EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat diskutiert, gegebenenfalls verändert und angenommen. Wenn die EU-Mitgliedstaaten grünes Licht geben, kann die EU-Kommission anfangen, Verhandlungen für die EU mit Drittstaaten zu führen. Diese Verhandlungen werden im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht geführt (UNCITRAL), die die Harmonisierung des internationalen Handelsrechts fördern soll.