Europäisches Parlament positioniert sich zu Post-Brexit-Beziehungen

„Bisher kommen aus London nur Wunschlisten anstatt realistische Vorschläge. Die Illusionen der britischen Regierung sind eine schwere Hypothek für die anstehenden Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen mit der EU27“, erklärt der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen. Das Europäische Parlament verabschiedet am Mittwoch, 14. März 2018 eine Resolution zum Verhältnis der EU27 und Großbritanniens nach dem Brexit. „Das Vereinigte Königreich hat sich von den am engsten möglichen Beziehungen zur EU verabschiedet- von einer Mitgliedschaft mit zahlreichen Sonderrechten und einem Rabatt auf die Beitragszahlungen. Da die britische Regierung nicht nur die EU, sondern auch den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen will, bleibt nur ein Handelsabkommen, wie die EU es mit anderen Drittstaaten abschließt.“

„Die britische Regierung muss den Tatsachen ins Auge schauen“, so Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments. „Sobald die Übergangsphase vorbei ist und Großbritannien aus der EU ausscheidet, sollten wir als externer Partner Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien aufnehmen. Dieses Abkommen sollte ein ehrgeiziges Handelsabkommen mit einem gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen werden, aber auch Grundsätze der Zusammenarbeit bei Regulierungsstandards und Handelsregeln enthalten, beispielsweise bei Rechten des geistigen Eigentums, aber auch Sozial- und Umweltstandards.“

Die Verhandlungen könnten nur voranschreiten, wenn die bisherigen politischen Einigungen nicht in Frage gestellt werden. „Durch das Brexit-Abkommen müssen die Bürgerrechte gewahrt und eine Grenze zwischen Nordirland und Irland verhindert werden“, sagt Jo Leinen. „Der Entwurf der Kommission übersetzt nur in rechtsverbindliche Sprache, was das Vereinigte Königreich im Dezember zugesagt hat. Dass man in Großbritannien deshalb im Dreieck springt, zeigt, wie wenig die britische Öffentlichkeit und Politik sich über die Folgen des Brexit im Klaren sind.“

"Jede künftige Handelsvereinbarung muss eine harte Grenze Nordirlands mit der EU vermeiden, wie im Protokoll über Irland und Nordirland im Entwurf des EU-Austrittsabkommens festgelegt“, sagt Bernd Lange. „Während des Übergangszeitraums darf das Vereinigte Königreich keine Handelsabkommen mit anderen Ländern schließen. Die Verpflichtungen aus bestehenden Handelsabkommen und der Welthandelsorganisation müssen uneingeschränkt eingehalten werden."

„Die Übergangsphase darf kein Einstieg in das von der britischen Regierung erträumte Europa à la Carte sein. Das Vereinigte Königreich wird während dieser Frist wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt - mit allen Pflichten, aber ohne Mitsprache in den Institutionen“, sagt Jo Leinen. „Die Rechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien müssen geschützt werden, egal ob sie während der Übergangsphase kommen oder schon vorher da waren. Wir werden keine Diskriminierung zulassen.“