Ratifizierungsprozess für EU-Handelsabkommen mit Japan und Singapur startet

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 18. April 2018, die von ihr ausgehandelten Handelsabkommen mit Japan und Singapur an den Ministerrat übermittelt. Damit beginnt der Ratifizierungsprozess. Über die Annahme wird final das Europäische Parlament entscheiden.

„Insbesondere Japan ist ein sehr wichtiger, verlässlicher und stabilisierender Handelspartner der Europäischen Union angesichts der Unsicherheit im globalen Handelssystem, die durch die Irrfahrt des US-amerikanischen Präsidenten verursacht wurde“, so Bernd Lange von der Europa-SPD, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments. „Insofern lohnt es sich besonders, die Bedingungen eines umfassenden möglichen Handelsabkommens intensiv zu diskutieren.“

„Jetzt kommt es auf das Europäischen Parlament an, wir haben das letzte und alles entscheidende Wort“, sagt Bernd Lange. „Nur Abkommen, die unseren Ansprüchen an ein faires Abkommen genügen, haben eine Chance, angenommen zu werden. Wir werden die Abkommen auf Herz und Nieren prüfen. Nachdem wir die Verhandlungsprozesse intensiv begleitet haben, gilt es nun, die jetzt vorliegenden Texte zu analysieren.“

Sobald der Ministerrat den Abkommen zugestimmt hat, werden diese an das Europäische Parlament zur offiziellen Befassung übermittelt. Der Ausschuss für internationalen Handel wird eine Stellungnahme und eine Abstimmungsempfehlung verfassen. Beide Abkommen müssen zuerst vom Ausschuss und danach vom gesamten Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden.

„Bei beiden Abkommen sind unter anderem noch Fragen hinsichtlich der Stärkung von Arbeitnehmerrechten offen“, so Bernd Lange. „Japan und Singapur haben bisher noch nicht alle acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation unterschrieben und umgesetzt. Japan muss bei dem Verbot von Zwangsarbeit (ILO 105) und bei der Nichtdiskriminierung (ILO 111) nachlegen, Singapur auch bei der Nichtdiskriminierung und bei dem Organisationsrecht (ILO 87). Dass Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft, Chancengleichheit oder Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf nicht beeinträchtigen darf (ILO 111) ist für ein faires Abkommen evident. Zudem werden die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten von Zivilgesellschaft und Gewerkschaften bei der Umsetzung des Abkommens sicherzustellen sein.“

„Gerade in dem Abkommen mit Japan gilt es, die Regeln zum grenzüberschreitenden Transfer von Daten besonders Gewissenhaft zu prüfen.“