Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses. Arbeitnehmer_innen, die in einem anderen EU-Land arbeiten und Steuern zahlen, haben daher auch den gleichen Anspruch auf Kindergeld - unabhängig vom Wohnort der Kinder. Das entspricht dem EU-Diskriminierungsverbot. Nicht die Freizügigkeit ist das Problem, sondern der Missbrauch in Einzelfällen.

Freizügigkeit von Arbeitnehmer_innen - ein Grundrecht in der EU

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses. EU-Bürger_innen können nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten und Deutsche können in ein anderes EU-Land gehen, um dort zu leben und zu arbeiten. Die Freizügigkeit von Arbeitnehmer_innen ist in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Alle EU-Bürger_innen haben das Recht:

  • in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
  • dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist,
  • in einem anderen EU-Land als Arbeitnehmer_in zu wohnen,
  • nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
  • bei Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des EU-Landes

Uneingeschränkt gilt diese Freizügigkeit für drei Monate. Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Es gilt neben den Arbeitnehmer_innen für Unionsbürger_innen für eine gewisse Zeit zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung, für Selbstständige sowie für Erbringer von Dienstleistungen und nicht erwerbstätige Unionsbürger_innen, wenn sie über ausreichende Mittel zur Lebensführung und Krankenversicherungsschutz verfügen. EU-Bürger_innen erhalten z.B. daher auch erst dann zeitlich begrenzt Hartz IV Leistungen, wenn sie hier mindestens ein halbes Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

EU-Bürger_innen, die in Deutschland arbeiten, bekommen für ihre Kinder natürlich auch Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Das gilt auch dann, wenn die Kinder weiterhin im anderen EU-Mitgliedstaat leben. Wenn in ein nationales Sozialversicherungssystem und Steuersystem eingezahlt wird, erhält jeder die gleichen Leistungen, unabhängig von seiner Nationalität und vom Wohnort seiner Kinder. Eine Anpassung von Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes ist aufgrund des EU-Diskriminierungsverbots nicht möglich, weder zwischen Leer und Frankfurt, noch zwischen Leer und Paris.

Insgesamt haben in im Juni 2018 15,29 Millionen Kinder Kindergeld erhalten. In nur 268.336 Fällen wird Kindergeld für Kinder in einem anderen EU-Land bezogen. Übrigens beziehen auch Eltern für 31.512 Kinder mit deutschem Pass, die sich im Ausland aufhalten, beispielsweise dort studieren, Kindergeld. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) befindet sich zum Teil auch nur das Konto im EU-Ausland, während die Kinder in Deutschland leben.

Zahlen der Kinder/Konten im EU-Ausland, die Kindergeld erhalten, Bundesagentur für Arbeit (Stand: Dezember 2017):

Polen 102.939

Kroatien 17.427

Rumänien 16.926

Tschechien 16.421

Frankreich 15.787

Ungarn 9550

Bulgarien 6089

Niederlande 5422

Slowakei 4304

Italien 3881

Die Zahl der Empfänger von Kindergeld steigt im Inland an. Zwischen Juni 2017 und Juni 2018 ist auch die Zahl der Kinder, die außerhalb Deutschlands Kindergeld bekommen, um rund sieben Prozent gestiegen. So gibt es z.B. mehr Fach- und Pflegekräfte aus anderen EU-Ländern. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus osteuropäischen Ländern stieg von 2015 bis 2017 um 295.000 auf knapp 1,2 Millionen. Durch den Brexit ist es zusätzlich zu einer Verlagerung von Arbeitskräften nach Deutschland gekommen.

Die Diskussion um möglichen Missbrauch der Kindergeldregelung ist in den vergangen Wochen stärker geworden. So sollen Schlepper dabei sein, EU-Bürger_innen in inakzeptable Wohnungen unterzubringen, ihnen eine Scheinbeschäftigung zu verschaffen und dann einen Teil der Kindergeldzahlungen einzubehalten. Allerdings betont die BA, es gebe keinen flächendeckenden Betrug, es findet "so gut wie kein Missbrauch statt". Stichproben ergaben allerdings einzelne Missbrauchsfälle, vor allem in Nordrhein-Westfalen.

Eine Beschränkung des Kindergeldes kann sicherlich keine Lösung sein, vielmehr müssen die Instrumente zum Kampf gegen einen Missbrauch gestärkt werden. Eltern und Kinder erhalten jetzt eine steuerliche Identifikationsnummer. Mit Hilfe der Nummer kann die Familienkasse bei der BA nun durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern für das gleiche Kind mehrfach Kindergeld erhalten. Die Behörden müssen wesentlich umfassender und konsequenter prüfen, ob alle Voraussetzungen für Kindergeldzahlungen gegeben sind. Die deutschen Behörden müssen zudem koordinierter mit den für Kindergeld zuständigen Stellen in den anderen EU-Ländern zusammenarbeiten. Und natürlich muss auch kordiert gegen Schlepper vorgegangen werden. Das ist organisierte Kriminalität.