Europaparlamentarier wollen einheitliche Definition

Heute fand am Rande der Straßburger Plenumswoche die erste Sitzung der Interessensgruppe „Historische Fahrzeuge“ in 2011 statt.
Der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange hatte die Interessensgruppe im letzten Jahr gegründet.
Im Mittelpunkt der heutigen Beratungen stand die Definition eines „Historischen Fahrzeugs“.

Anlass dafür sind die vielen Sonderregelungen, die bei Gesetzgebungen vorhanden sind. Bis heute gibt es keine allgemeingültige Definition.
Die EU-Parlamentarier einigten sich auf folgende Position: Ein Fahrzeug ist ein „Historisches Fahrzeug“, wenn es folgende drei Kriterien erfüllt:
1. Mindestens 30 Jahre alt.
2. Verkehrssicher.
3. Es entspricht weitgehend dem Originalzustand.
Die Abgeordneten vereinbarten sich dafür einzusetzen, dass diese Definition als rechtsgültig für die europäische Gesetzgebung verankert wird und damit Maßstab für nationale Regelungen wird.

Für die nächsten Sitzungen stehen folgende Themen auf der Tagesordnung der Interessensgruppe: Die Auseinandersetzung um unterschiedliche Zolleinfuhrbestimmungen und Zollsätze für historische Fahrzeuge aus dem nichteuropäischen Ausland, die Frage der Biokraftstoffe und die Einordnung historischer Fahrzeuge als Kulturgut.
In Planung ist zudem eine Oldtimer-Rallye im Juli 2011 von Brüssel nach London.

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