"Rechtliche Bewertung nur ein erster Schritt" - Europäische Kommission lässt ACTA vom EuGH prüfen
22. Februar 20120 Kommentare
Nach einem heutigen Beschluss der Europäischen Kommission soll das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden, um zu klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.
Der SPD-Europaabgeordnete und handelspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Bernd Lange begrüßte die heutige Entscheidung: "Es ist ein erster notwendiger Schritt zu wissen, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Das hat nun auch die Europäische Kommission gemerkt."
Mit der Entscheidung reagierte die Europäische Kommission auf die heftigen Proteste in verschiedenen EU-Mitgliedsländern und im Europäischen Parlament. Vor allem Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten eine Einschränkung ihrer Freiheitsrechte im Internet.
Gleichzeitig wies der SPD-Politiker darauf hin, dass unabhängig von einer rechtlichen Bewertung das Europäische Parlament eine selbständige Entscheidung treffen wird. "Die rechtliche Prüfung durch den EuGH ist nur ein erster Schritt. Eine politische Bewertung werden die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament unabhängig vom Urteil des EuGH vornehmen", stellte er klar.
Der Handelsexperte Bernd Lange kritisierte: "Die Informationspolitik der Europäischen Kommission im Bezug auf ACTA war lange Zeit unzureichend. Ebenso bleiben viele Formulierungen im Text vage und unklar. Dies führt zu Recht zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung."
Unsere Internetseite soll eine Plattform für ernsthafte Diskussionen sein, bei dem Toleranz, Offenheit und Fairness zu den Grundprinzipien gehören. Wir begrüßen sachliche und konstruktive Inhalte, die zu einer angeregten Diskussion beitragen und der Meinung anderer Kommentatoren tolerant und unvoreingenommen begegnen. Wird gegen diese Grundprinzipien verstoßen, kann dies zur Löschung von Kommentaren führen.
Um bei uns zu kommentieren muss die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Selbstverständlich wird diese E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Angabe einer falschen E-Mail-Adresse ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen. Wir machen daher Stichproben, die dann zur Löschung von Kommentaren führen können. Mit Absenden des Formulars werden unsere Nutzungsbedingungen anerkannt.