Als im Juni dieses Jahres die Iren in einer Volksabstimmung den Lissabon-Vertrag ablehnten, war die Empörung in Brüssel groß. Hinter vorgehaltener Hand wurden die Iren des Undanks bezichtigt, weil sie Milliardensubventionen aus Brüssel erhalten hatten. Dabei ist noch nicht einmal gewiss, ob nicht auch Millionen anderer Europäer die EU-Reform abgelehnt hätten. Was beinhaltet der Vertrag von Lissabon eigentlich und was ist wirklich neu an der Reform?
Zwei Jahre nachdem Frankreich und die Niederlande den europäischen Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen ablehnten, einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Oktober 2007 auf eine Vertragsreform, dem Vertrag von Lissabon. Kernelemente des Verfassungsvertrages wurden übernommen und in die bestehenden Verträge eingebaut. Klar ist, dass es sich hier nicht eine Neugestaltung der Europäischen Grundlagen handelt. Wirkliche Fortschritte wurden nur wenige erzielt.
• Ausgehandelt wurde der neue Vertrag wieder von den Staats- und Regierungschefs unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit wurde die demokratische Beteiligung erneut zurückgestutzt. Zudem fehlt eine eindeutige und verständliche Terminologie. Stattdessen gibt es Änderungen der bestehenden EG- als auch der EU-Verträge (Vertrag von Nizza).
• Gestrichen sind alle Elemente von Eigenstaatlichkeit der EU aus dem Verfassungsvertragsentwurf (Die Bezeichnung “Verfassungsvertrag” wurde ebenso verworfen wie der Bezug auf die Symbole und die Hymne der EU). Auch Verpflichtungen zu mehr Bürgerbeteiligung und mehr Dialog mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft sind reduziert. Ebenso ist die Charta der Grundrechte eingeschränkt, sie ist nicht mehr Bestandteil des Vertrages. Das Vereinigte Königreich und Polen haben ein Opt-out für die Charta der Grundrechte, die damit rechtlich unverbindlich bleibt. Beide Länder hatten übrigens den Verfassungsvertrag mit unterzeichnet. Damit haben sich gerade die Staaten durchgesetzt, die in der EU eher die große Freihandelszone sehen als ein soziales Europa. Zwar wird ein Hoher Repräsentant der EU für Äußere Angelegenheiten und Sicherheitspolitik eingeführt, der aufgrund von Vorbehalten von britischer Seite nun nicht mehr EU-Außenminister heißen darf.
• Eine neue Mehrheitsregelung für Abstimmungen im Ministerrat für eine qualifizierte Mehrheit ist aus dem Verfassungsvertragsentwurf übernommen worden (55% der Mitgliedstaaten und 65% der EU-Bevölkerung). Aber aufgrund des starken Widerspruchs aus Polen wird das neue Abstimmungssystem jedoch erst ab 2014 in Kraft treten, mit einer zusätzlichen Übergangsperiode bis 2017 („Ioannia-Kompromiss“ mit der Möglichkeit eines aufschiebenden Vetos)
• Insbesondere aufgrund der Aktivitäten des Vereinigten Königreichs sind neue Möglichkeiten zu Opt-out und Opt-in bei einigen neuen Politikbestimmungen, sowie Politiken zu Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, rechtliche Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten, rechtliche Kooperation bei strafrechtlichen Angelegenheiten und polizeiliche Zusammenarbeit eingeführt worden.
Aus dem Verfassungsvertragsentwurf wurden unverändert übernommen:
• Die Definition der EU als Wertegemeinschaft mit klaren Bestimmungen der Werte und Ziele als Grundlage der EU.
• Die Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsabstimmung im Rat auf 40 Politikbereiche, besonders solche, die in Zusammenhang stehen mit Asyl, Einwanderung, polizeilicher Zusammenarbeit und justizieller Kooperation in strafrechtlichen Angelegenheiten.
• Die deutliche Stärkung des Europäischen Parlamentes: Das EP beschließt künftig (fast) alle EU-Gesetze gleichberechtigt mit dem Rat (neu z.B. Landwirtschaft, Handel, Strukturpolitik) im Mitentscheidungsverfahren, also gleichberechtigt in zwei Lesungen mit dem Ministerrat. Es bekommt das volle Haushaltsrecht. Damit bekommt das Rechtssetzungssystem in der EU den Charakter eines Zweikammersystems, ähnlich dem zwischen Bundestag und Bundesrat. Das EP wählt den Präsidenten der EU-Kommission, der Europäische Rat macht allerdings den Vorschlag. Es setzt die Kommission mit einer Vertrauensabstimmung ein und kann sie durch ein Misstrauensvotum entlassen.
• Der Europäische Rat bekommt einen Präsidenten, der jeweils zweieinhalb Jahre im Amt ist.
• Eine klare Kompetenzzuweisung zwischen EU und Mitgliedstaaten.
• Enthalten ist eine „Soziale Querschnittsklausel“, die die Einhaltung sozialer Ziele in allen Politikbereichen verlangt.
• Der Stellenwert der Dienste im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge) wird anerkannt und eine Rechtsgrundlage für europäische Rahmenregelungen für die Daseinsvorsorge wird neu eingeführt.
• Die Reduzierung der Zahl der Kommissare bis 2014 von 27 auf 15.
• Ein Bürgerbegehren zur Einleitung einer Gesetzesinitiative, das mit einer Millionen Unterschriften möglich ist.
• Die stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente.
• Die einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU.
• Eine Ausstiegsklausel, um es Mitgliedern zu ermöglichen, die EU zu verlassen.
Neuerungen im Vertrag von Lissabon
Gegenüber dem Verfassungsvertrag sind im Vertrag von Lissabon der Bezug auf die neuen Herausforderungen Klimawandel und Energiesolidarität neu eingeführt worden. Im Kapitel Umwelt (Artikel 174-176) wird ein gestärkter Klimaschutz betont. Ein neues Energiekapitel (176a) wurde eingeführt, die EU soll für funktionierende Energiemärkte und sichere Energieversorgung sorgen sowie Energieeffizienz und regenerative Energien fördern.
In wirtschaftspolitischer Hinsicht gab es keine Veränderungen, mit einer Ausnahme. Als Ziel der EU wurde der freie und unverfälschte Wettbewerb gestrichen. Der französische Präsident Sarkozy bestand darauf, dass Wettbewerb kein Selbstzweck sei. Substanziell bleibt dies in den Umsetzungsartikeln für die Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik ohne Konsequenzen. Insofern bedeutet der neue Vertrag in diesem Bereich keine Änderung am Status quo. Der Vertrag von Nizza wird fast unverändert übernommen
Der Vertrag von Lissabon bringt also einen kleinen Fortschritt für die inneren Abläufe der EU und für die Stärkung der demokratischen Elemente in der EU. Auswirkungen auf die konkrete Politik in der EU hat der Vertrag weniger. Die ist abhängig von den politischen Mehrheiten in den Mitgliedsländern, in der Kommission und im Europäischen Parlament. Dort sind die Kräfte, die für eine Erneuerung des Europäischen Sozialmodells streiten zurzeit in der Minderheit. Insofern sind die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften umso mehr aufgerufen, für mehr europäische Sozialstaatlichkeit zu streiten. Durch die veränderten politischen Mehrheiten der letzten Jahre in der EU, durch einen marktradikaleren Kurs der EU - Politik sowie durch die Herausforderungen der schnellen Ost-Erweiterung der EU, ist die Zustimmung zur EU deutlich gesunken. Schon Jaques Delors stellte zu Recht fest, dass ein Mensch den Binnenmarkt nicht lieben könne. Deshalb wollte er der EU „eine Seele“ geben, ein solidarisches Gerüst, das auch identitätsstiftend sein kann. Diese Fäden gilt es mit einer solidarischen Erneuerung der EU wieder aufzunehmen.
Bernd Lange, Mitglied des Europäischen Parlaments
Der Vortrag "Kurs Lissabon" zeigt anschaulich das Zusammenwirken der Europäischen Institutionen bei den Gesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen für die nationale Gesetzgebung.
Die wichtigen Punkte aus dem Lissabon-Vertrag werden aufgeführt und die Ziele einer neuen Europäischen Verfassung verdeutlicht.
Der Vortrag "Kurs Lissabon" von Bernd Lange stammt vom Mai 2009.