StartEuropaVon Mythen, Märchen und VorurteilenKinderwagenverbot auf Rolltreppen - wieder eine fixe Idee der EU ?

Kinderwagenverbot auf Rolltreppen - wieder eine fixe Idee der EU ?

Anfang des Jahres war in einigen Zeitungen zu lesen, dass das Benutzen von Rolltreppen mit Kinderwagen zukünftig verboten sein soll. Dies sei „in Brüssel“ so beschlossen worden.
In der Tat kommen die Bestimmungen aus Brüssel, aber nicht etwa aus dem Europäischen Parlament, sondern sie stammen vom Europäischen Komitee für Normung. Seit Jahresbeginn 2010 gilt eine neue Norm (EN115-Norm), die die Sicherheit auf den Rolltreppen stärken soll. Deuschland war an dieser Norm mit beteiligt. 

Glücklicherweise sind Unfälle auf Rolltreppen selten, dennoch müssen im Sinne der Verbraucher so gute Sicherheitsstandards wie möglich umgesetzt werden. Alternativen wie zusätzliche Fahrstühle sind auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, für die eine Nutzung der Rolltreppe schwierig bis unmöglich ist, notwendig.

Das Kinderwagenverbot auf Rolltreppen ist also keine fixe Idee der EU. Dass die neue EN 115-Norm in Kraft treten würde ist Herstellern und beispielsweise auch Verkehrsbetrieben, die die Rolltreppen einsetzen lange bekannt gewesen. So geht es aus einer entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift der deutschen Unfallversicherung aus dem Jahr 2007 hervor.
Für eine kunden- und verbraucherfreundliche Verbesserung zur Mobilität mit Kinderwagen war Zeit genug.

Zum Hintergrund:

Europaweit werden etwa 90.000 Fahrtreppen und –steige betrieben, zu ernsteren Unfällen kam es bisher selten, trotzdem setzt der Europäische Aufzugsverband auf so viel Sicherheit wie möglich. Der Verband hat sich selbst das Ziel gesetzt, Fahrtreppen und –steige so sicher zu machen, wie es im Rahmen der Praxis möglich ist. Die EN 115 Normen für Fahrtreppen und -steige enthielten bisher nur Sicherheitsregel für ihren Bau und ihre Montage, so beschloss die Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie mit einer neuen Norm den Missstand zu beheben.
Eine Arbeitsgruppe des Europäischen Komitees für Normung (CEN - eine private, nicht gewinnorientierte Organisation, deren Ziel es ist, die Europäische Wirtschaft im globalen Handel zu fördern) prüft Gefahrenquellen bei Fahrtreppen und –steigen, dazu gehört unter anderem das Mitführen von Kinderwagen auf Rolltreppen. So wurde die EN 115-Norm mit Blick auf das bestehende Risiko angepasst.

In der sogenannten Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die seit dem 29.12.2009 für Vertreiber und Eigenhersteller von Maschinen gilt, sind lediglich allgemein gültige Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen festgelegt, die durch eine Reihe von spezifischeren Anforderungen für bestimmte Maschinengattungen ergänzt werden.

In dieser Richtlinie heißt es:

Damit die Hersteller die Übereinstimmung mit diesen grundlegenden Anforderungen leichter nachweisen können und damit die Übereinstimmung überprüft werden kann, sind auf Ebene der Gemeinschaft harmonisierte Normen wünschenswert, deren Gegenstand die Verhütung von Risiken ist, die sich aus der Konstruktion und dem Bau von Maschinen ergeben können. Diese Normen werden von privatrechtlichen Institutionen ausgearbeitet, und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte gewahrt bleiben.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Nummer: 2006/42/EG

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gab im Dezember 2007 die
Berufsgenossenschaftliche Informationen - Fahrtreppen und Fahrsteige heraus. Im ersten Teil wird unter der Rubrik „Sicherheitsgefährdendes Verhalten“ das Mitführen von Kinderwagen untersagt.
Quelle:Berufsgenossenschaftliche Informationen - Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 1: Betrieb (BGI 5069-1) sowie - Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung (BGI 5069-2)
 



 

 
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