StartPerson Für Offenheit und Transparenz - Meine Einkünfte

Für Offenheit und Transparenz - Meine Einkünfte

Ich habe dem Europäischen Parlament bereits von 1994 - 2004 angehört und damals als erster Europaabgeordneter meine Einkünfte veröffentlicht. Daran knüpfe ich mit meinem erneuten Einzug in das Europäische Parlament im Jahr 2009 selbstverständlich an:


a) Entschädigung (Diäten = private Einkünfte)

Die Europaabgeordneten erhalten die Diäten entweder vom Europäischen Parlament oder von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten entsprechend der nationalen Parlamentarier. Ich bin im deutschen System, erhalte also das gleiche Gehalt wie ein Bundestagsabgeordneter vom Deutschen Bundestag. Dies sind zur Zeit 7668 € brutto; 12 mal jährlich ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder sonstige Zuschläge wie Ortszuschlag. (Zum Vergleich ca. A 16 (Ministerialrat) 5600 € Grundgehalt; B 6 (Ministerialdirigent oder hauptamtlicher Bürgermeister bei 40.000 bis 60.000 Einwohner) 7900 € Grundgehalt und ein Lobbyist eines deutschen Großunternehmens in Brüssel ca. 10.000 € monatlich.) Das Gehalt muss natürlich ganz regulär in Deutschland versteuert werden. Von den Nettobezügen zahle ich monatlich an die SPD: 245 € regulären Beitrag, 400 € Sonderbeitrag an den SPD-Bezirk Hannover, 255 € an die SPD-Gruppe im EP, 150 € Sonderbeitrag an den SPD Landesverband sowie weitere Spenden an Gliederungen. Außerdem sind hiervon natürlich auch z.B. die Kranken-/Pflege-/ Unfallversicherung (ca. 250 € mtl.), IG Metall-Beitrag (67,77 mtl.), Vereinsbeiträge usw. zu bezahlen.


b) Amtsausstattung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen)

1) Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete Hannover 800 €, Büroausstattung Büro in Hannover und Büro in Brüssel, Computer, Fax, elektronische Datenbanken, Porto, Telefongebühren, Zeitungen, Briefpapier, Präsente für Vereine, Verbände, Informationsschreiben, Anzeigen, Autofahrten im Wahlbereich, Zuschüsse für Besuchergruppen usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4200 €. Mit dieser Zahlung geht das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung einher, bei der somit nichts abzusetzen ist.
2) Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung (z.B. Hotel Straßburg: ca. 100 € pro Tag oder Wohnbeteiligung Brüssel: ca. 650 € im Monat), Verpflegung und anderer Kosten (Verkehrsmittel usw.) an offiziellen Sitzungstagen in Brüssel oder Straßburg, an denen der Abgeordnete anwesend ist, gibt es ein Tagegeld in Höhe von 298 €.
3) Die Reisekosten der An- und Abreise zu offiziellen Sitzungen des EP, an denen der Abgeordnete teilnimmt, werden unter Vorlage von Belegen bei Bahn- und Flugreisen entsprechend der Ticketkosten und bei Autofahrten direkte Km-Verbindung Wohnort - Dienstort mit 0,49 € pro Kilometer erstattet.
4) Zur Erstattung von Reisekosten in Ausübung des Mandates in der Europäischen Union (z.B. Vortrag, Informationsveranstaltung) stehen dem Abgeordneten jährlich 4.148 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Einladung).
5) Wie die Bundestagsabgeordneten auch, bekommen deutsche EP-Abgeordnete eine Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn AG für die Strecken innerhalb Deutschlands zur Ausübung des Mandates. Hinzu kommt eine Erstattung von innerdeutschen Flügen zur Ausübung des Mandates, wenn eine Einladung vorliegt.
6) Zur Deckung der Personalkosten eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen wird eine Sekretariatszulage gezahlt bis maximal 17.000 € im Monat. Sie steht dem Abgeordneten nicht direkt zur Verfügung und er hat auch keinen Zugriff darauf. Aus der Zulage müssen sämtliche Brutto-Kosten (Gehalt, Steuern, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung etc.) gezahlt werden. Zur Zeit werden aus meiner Sekretariatszulage ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Brüssel und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter in Hannover bezahlt.
 

c) Versorgung:


Ich bekomme für die Krankenversorgung Leistungen gemäß der Beihilferegelung des Europäischen Parlamentes. Nach mehr als acht Jahren Parlamentszugehörigkeit habe ich gemäß der Altersversorgungsregelung für Bundestagsabgeordnete Ansprüche auf eine Altersversorgung erwirkt, die nach dem Erreichen des Eintrittsalters wirksam werden. Darüber hinaus werde ich keine Pensionsleistungen aufgrund der Abgeordnetentätigkeit erhalten.
 

d) Sonstige Tätigkeiten


Ich bin von der Arbeitnehmerseite und der IG Metall in den Aufsichtsrat der Peiner Träger GmbH berufen worden. Diese Tätigkeit wird mit jährlich 5.000 € vergütet. Davon zahle ich gemäß der Satzung der IG Metall jährlich 1.700 € an die Hans-Böckler-Stiftung. Außerdem bin ich im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf, diese Tätigkeit wird mit einer Pauschale von 160 € mtl. vergütet.
Darüber hinaus übe ich keine sonstigen Funktionen oder Tätigkeiten aus, für die Entgelte gezahlt werden und habe auch keine Beraterverträge o.ä. Ich bekomme für meine Abgeordnetentätigkeit keine weiteren Geld- oder Sachzuwendungen, auch werden mir keine weiteren Assistenten von Dritten bezahlt. Insofern erhalte ich aufgrund meiner Abgeordnetentätigkeit nur die durch gesetzliche Vorgaben festgesetzten Einkünfte. Nach einer 3monatigen Übergangszeit ruht mein vorheriges Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus beziehe ich Mieteinkünfte aus geerbten Gebäuden.

 

 

Bernd Lange_Unterschrift

Bernd Lange,
Mitglied des Europäischen Parlaments

 

 
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