Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Anspruch der Bürger auf saubere Luft gewährleistet. Danach können europäische Privatpersonen Kommunen künftig auf saubere Luft verklagen. Die Behörden müssen handeln. „Saubere Lauft ohne belastende Bestandteile ist ein Grundrecht“, bekräftigt Bernd Lange, langjähriger Europaabgeordneter. Der 52-Jährige war an der Ausarbeitung der EU-Richtlinie maßgeblich beteiligt.