Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien setzt ein falsches Zeichen

Als Fehler bezeichnet der Europaabgeordnete Bernd Lange den heutigen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Peru sowie Kolumbien über ein Freihandelsabkommen. "Die ökonomischen und politischen Beziehungen zu Kolumbien trotz der dortigen Menschenrechtslage durch ein solches Abkommen aufzuwerten, ist zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal", kritisiert er die Pläne der Europäischen Kommission.

Laut Zahlen des Internationalen Gewerkschaftsbunds wurden im letzten Jahr 49 Gewerkschafter in Kolumbien aufgrund der Ausübung ihrer Gewerkschaftsrechte und ihrer Meinungsfreiheit ermordet. Insgesamt wurden in Kolumbien in den letzten 15 Jahren damit über 2.500 Gewerkschafter ermordet, so viele wie in keinem anderen Land. Unzählige Menschen wurden gefoltert oder verschwanden. Die Verbrechen blieben zumeist ungestraft. So sind die kolumbianischen Gewerkschaften und die internationale Gewerkschaftsbewegung gegen ein Freihandelsabkommen.

International gibt es zudem vielfältige Bedenken gegen eine Vertiefung der Handelsbeziehungen ohne eine substanzielle Verbesserung der Menschenrechtssituation. So haben der US-Kongress und die Parlamente Kanadas und Norwegens aufgrund der Menschenrechtssituation in Kolumbien bilaterale Handelsabkommen auf Eis gelegt.
"Jetzt als EU vorzupreschen macht keinen Sinn, hier ist gemeinsames internationales Handeln gefordert ", meint der Handelsexperte Bernd Lange.

Kolumbien ist zudem schon jetzt ein bevorzugter Handelspartner der EU. Durch das sogenannte GSP+-Abkommen erhält Kolumbien besondere Zollvergünstigungen für viele Produkte. Im Gegenzug hat sich Kolumbien verpflichtet 16 grundlegende Menschen- und Arbeitnehmerrechtsnormen sowie 11 Nachhaltigkeitsnormen und Normen zum guten Regieren anzuerkennen und umzusetzen. „Davon kann keine Rede sein“, so Lange, „diese Situation darf nicht noch durch ein weiteres Abkommen sanktioniert werden.“

Das ausgehandelte Handelsabkommen benötigt die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. "Das Europäische Parlament hat die nun Pflicht, dieses Abkommen und die einzelnen Bestimmungen insbesondere hinsichtlich der Menschrechtsfrage genau zu prüfen und sicherzustellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht über Menschenrechte gestellt werden", kündigte Lange an.