Die Europäische Kommission hat am 31. März 2010 ihr Arbeitsprogramm für dieses Jahr vorgelegt. Dieses enthält 34 strategische Prioritäten, die bis zum Jahresende umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus hat sie sich auf 280 wichtige Vorschläge verständigt, die 2010 und danach erwogen werden.

Schwerpunkt sind vier Aktionsbereiche:

- Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa (Beispiele: bessere Kontrolle der öffentlichen Finanzen, Vorschläge zur Lösung der Probleme der Finanzmärkte, fünf Leitinitiativen im Rahmen des Reformprogramms Europa 2020, Schließen der Verbindungslücken in Europa und Behebung von Engpässen);

- Agenda für Bürgernähe, die den Mensch in den Mittelpunkt der EU-Maßnahmen stellt (Beispiele: Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms, Verfahrensrechte für die Bürger, Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen, Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie, Grünbuch über die Zukunft der Renten, neue Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt und Reaktionsfähigkeit der EU im Katastrophenfall);

- Entwicklung einer ehrgeizigen und kohärenten außenpolitischen Agenda mit globaler Reichweite (Beispiele: Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Handelsstrategie für Europa 2020, Steuerung des Erweiterungsprozesses, Aktionsplan im Vorfeld des Gipfels zu den Millennium-Entwicklungszielen im Jahr 2015 und weiterer Ausbau der wichtigsten bilateralen Beziehungen);

- Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU (Beispiele: stärkere Inanspruchnahme der intelligenten Regulierung und Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten durch Überprüfung des Haushalts).

Obwohl der Begriff "strategisch" an vielen Stellen des Programms auftaucht, so verfestigt sich nach intensiver Lektüre des Textes der Eindruck, dass das Programm ein bunter Strauß gemischter Arbeitsvorhaben ist, die mehr oder weniger krampfhaft zu einer "Strategie" gebündelt wurden. Unter diesen im Anhang einzeln aufgeführten 34 strategischen Initiativen, dem eigentlichen Arbeitsprogramm für das laufende Jahr 2010, sind lediglich 10 legislative Maßnahmen enthalten. Nur eine einzige gesetzgeberische Maßnahme betrifft die Sozialpolitik: die eventuelle Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der hohe Anspruch und seine in Einzelschritte zerlegte Umsetzung in den Alltag der Europäischen Union Wirklichkeit doch ziemlich weit auseinander klaffen.