Durch das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vergabe des Rettungsdienstes sieht sich der Europaabgeordnete Bernd Lange (SPD) bestätigt: „Öffentliche Auftraggeber haben lediglich eine Bekanntmachungspflicht. Damit ist dem vorauseilendem Gehorsam gegenüber einem ungezügelten Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben worden“, erklärt Lange. Damit ist klar, dass es keine verpflichtende Ausschreibung geben müsse.

Bernd Lange hatte bereits im Februar darauf hingewiesen, dass der Besonderheit des Rettungsdienstes Rechnung getragen werden müsse. Als kommunale Daseinsvorsorge ist der Rettungsdienst ein Bestandteil hoher Lebensqualität. Nach Auffassung Langes dürfe die Vergabe des Rettungsdienstes nicht unter das allgemeine Wettbewerbsrecht fallen. „Diese Auffassung kommt auch in dem EuGH-Urteil zum Ausdruck“, begrüßt Lange die Entscheidung.