Die aktuelle Arbeitszeitrichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe sieht vor, dass seit März letzten Jahres auch Selbstständige maximal 48 Stunden, in besonderen Fällen bis 60 Stunden, in der Woche arbeiten dürfen. Die Europäische Kommission wollte diese Regelung kippen und selbstständige Kraftfahrer von der Arbeitszeitregelung ausnehmen. Dies hätte massive Einschränkungen der Verkehrssicherheit in Europa zur Folge gehabt.

Zwar gilt die Regelung zu Lenk- und Ruhezeiten auch für selbstständige Kraftfahrer. Doch sagt diese Regelung nichts darüber aus, wie viele Stunden der Selbstständige bereits gearbeitet hat, bevor er sich ans Lenkrad setzt. Es gab zudem Befürchtungen, dass die Ausnahme der Selbstständigen den Druck für ArbeitnehmerInnen zur Scheinselbstständigkeit erhöht hätte.
Das Europäische Parlament hatte bereits am Ende der letzten Legislaturperiode über dieses Thema abgestimmt. Aufgrund einer Geschäftsordnungsklausel musste sich jedoch das Parlament in der neuen Legislaturperiode erneut damit befassen.
Bei einer ersten Abstimmung im Beschäftigungsausschuss unterlagen die Befürworter einer Arbeitszeitregelung für Selbstständige noch mit 26 zu 25 Stimmen. Nun hat der Beschäftigungsausschuss mit einer deutlichen Mehrheit von 30 zu 19 Stimmen den Vorschlag der Kommission zurückgewiesen. Die Ablehnung muss nun noch vom Plenum im Juni bestätigt werden.

Meldung vom 01. Oktober 2009