Arbeitszeitrichtlinie gilt für alle Berufskraftfahrer

Gestern hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission, selbstständige Berufskraftfahrer von der Arbeitszeitbestimmung auszuschließen mehrheitlich abgelehnt.
„Dies ist aus mehreren Gründen die richtige Entscheidung“, begrüßt der niedersächsische Europaabgeordnete und Mobilitätsexperte Bernd Lange das Ergebnis.

„Zum ersten erhöht dies die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Nach 48 Stunden Wochenarbeitszeit ist Schluss für Berufskraftfahrer. Zum zweiten schieben wir der Tendenz zur Scheinselbstständigkeit in dem Gewerbe einen Riegel vor und zum dritten muss bei Kontrollen nicht aufwändig eine eventuelle Selbstständigkeit überprüft werden.“
Mit diesen Argumenten konnten die Sozialdemokraten auch Abgeordnete aus den Reihen der konservativen und liberalen Fraktionen überzeugen. Das Europäische Parlament hat sich damit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr entschieden.

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