Das Europäische Parlament hat am 20.10. mit seinem Votum den Weg dafür frei gemacht und den zur Einsetzung des neuen Dienstes notwendigen rechtlichen Änderungen der Beamten- und Haushaltsbestimmungen zugestimmt. Damit kann pünktlich zum 1. Dezember, ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, der neu geschaffene Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seine Arbeit offiziell aufnehmen können.

Das Personal des neuen diplomatischen Dienstes wird sich zu mindestens 60 Prozent aus Beamten der EU zusammensetzen sowie zu einem Drittel mit Diplomaten besetzt sein, die aus den nationalen Regierungen entsandt werden. Während der Verhandlungen galt es aus Sicht des Europäischen Parlaments deshalb vor allem, den auf Grund der Organisation des EAD auch in der Personalstruktur bestehenden Widerspruch zwischen einer gemeinschaftlich getragenen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und nationalstaatlicher Einzelinteressen aufzulösen. Der ins Europäische Parlament eingebrachte Vorschlag beinhaltete noch so manche Regelung, die zu Loyalitätskonflikten gerade bei den aus den Mitgliedstaaten entsandten Mitarbeitern geführt hätte. Die künftigen EAD-Mitarbeiter dürfen aber nicht das Gefühl haben, Diener zweier Herren zu sein. Das gesamte Personal muss sich gegenüber dem EAD verpflichtet fühlen und sich nicht von den Regierungen daheim in die Arbeit reinreden lassen. Das haben ist im überarbeiteten Personalstatut jetzt ganz klar geregelt.

Die Personalverordnung schreibt auf Drängen des Parlaments auch vor, dass alle Berufungen in den EAD in erster Linie abhängig von Leistung und Qualifikation der Bewerber erfolgen sollen. Gleichzeitig soll die Ausgewogenheit von Herkunft und Geschlecht gewährleistet werden, wobei eine Quotenregelung aber nicht vorgesehen ist. Es ist aber klar, dass das ein Prozess ist, der sich nicht von heute auf morgen erzwingen lässt. Die Hohe Beauftragte muss daher, wenn sie uns in zwei Jahren eine umfassende Analyse zur Arbeit und Entwicklung des EAD vorlegen wird, auch die Umsetzung der geographischen und geschlechtergerechten Balance genauer beleuchten.

Der EAD kann nicht einfach nur der zusätzliche 28. neben 27 nationalen Diensten sein. Er ist stattdessen ein exzellentes Beispiel für einen europäischen Mehrwert, da nationale Dienste ihre Aufgaben dort zurückfahren können, wo der EAD arbeitet und deren diplomatischen Dienste somit finanziell entlastet werden. Auch das Auswärtige Amt ist aufgefordert, die entstehenden Synergien zu nutzen und eine Aufgaben­kontrolle durchzuführen, um Einsparungsmöglichkeiten im Bundeshaushalt zu prüfen.