Überraschend hat das Europäische Parlament am am 20.10.2010 für eine Verlängerung des EU-weit geltenden Mutterschutzes von derzeit mindestens 14 auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich gestimmt. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten angehalten, die Möglichkeit eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubes anzubieten, der den Regelungen zum Mutterschutz gleichwertig ist. Für Deutschland würde das bedeuten, dass Väter Anspruch auf die beiden Wochen bei ebenfalls vollem Lohnausgleich hätten.

Die zusätzlich zum Mutterschutz möglichen beiden Wochen Vaterschaftsurlaub haben mit dem Gesundheitsschutz für Frauen nichts tun und gehören da einfach nicht hin. Der angenommene Bericht unterscheidet nicht ausreichend zwischen Mutterschutz-, Eltern- und Vaterschaftszeiten, deren Ausgestaltung und Finanzierung in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich geregelt sind. So würden beispielsweise Lohnfortzahlungen in einigen EU-Ländern steuerfinanziert, in anderen werden die Kosten wiederum teils von den Sozialversicherungsträgern und teils von den Unternehmen getragen.

Selbstverständlich ist die Beteiligung und gleichberechtigte Einbindung von Müttern und Vätern an der Erziehung und allen familiären Rechten und Pflichten zu fördern. Allerdings muss das über die entsprechenden Bestimmungen zur Elternzeit geregelt und nicht willkürlich an falscher Stelle eingebracht werden.

Auch die Verlängerung der Mutterschutzzeit von 14 auf 20 Wochen ist skeptisch zu sehen, da sie eine erhebliche Schwächung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten könnte. Die mehrheitliche Entscheidung für 20 Wochen Mutterschutz birgt erhebliche Risiken. Denn es ist zu befürchten, dass sich diese Regelung letztendlich als Bumerang erweisen wird und die Beschäftigungschancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt deutlich sinken werden!

Bevor die Regelungen in Kraft treten können, müssen sich zunächst die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position verständigen und einen Kompromiss mit dem Parlament erzielen. Die Abstimmung am 20.10. stellte lediglich die erste Lesung im Europäischen Parlament dar.