Vor einigen Tagen war in einem deutschen Magazin zu lesen, dass die EU-Kommission Fair Trade Produkte verhindern und Kommunen eine entsprechende Beschaffung verbieten wolle. Was ist dran an dieser Meldung? Nichts! Im Gegenteil, die EU fördert den Kauf von fair gehandelten Produkten.

Gerade mit der öffentlichen Beschaffung können fair gehandelte Produkte gestärkt werden. Allerdings muss man die Ausschreibung richtig machen. Es reicht nicht auf ein bestimmtes Label oder Kennzeichen zu verweisen. Das war in einem Fall in Holland der Fall, der dann zu der falschen allgemeinen Aussage herangezogen wurde. In der Ausschreibung müssen allerdings die konkreten Nachhaltigkeitsanforderungen bzw. soziale Kriterien angegeben werden.

Beispielsweise ist in der Vergabeverordnung der Stadt Düsseldorf geregelt, dass Produkte, die durch Kinderarbeit hergestellt worden sind, nicht angeschafft werden dürfen. Um dies zu belegen ist eine unabhängige Bescheinigung wie ein Transfair-Siegel notwendig.

Orientierung zur Einbeziehung von Umwelt-/Sozialkriterien in der öffentlichen Beschaffung gibt u.a. der 'Kompass Nachhaltigkeit'. Also können Gemeinden, Städte, Landkreise und das Land immer fair gehandelt Produkte anschaffen - und das sollten sie auch verstärket tun, um die Welt ein Stück gerechter zu machen.