Die Europäische Union hat in ihrem Klimaschutzpaket von 2008 eine Energieeffizienzsteigerung von 20 Prozent bis 2020 vorgesehen. Dieses bis dato unverbindliche Ziel scheint nach derzeitigem Stand jedoch nicht realisierbar zu sein.

Nach aktuellen Schätzungen der EU- Kommission wird die EU nur die Hälfte ihres Ziels, also 10 Prozent, realisieren. Damit die geforderten 20 Prozent bis 2020 doch noch erreicht werden können, hat die Kommission auf Wunsch des Rates der EU am 8. März 2011 einen Energieeffizienzplan vorgestellt. Am 22. Juni 2011 folgte diesem der Vorschlag der EU-Kommission über eine Richtlinie zur Energieeffizienz.

Als Dreh- und Angelpunkte der Richtlinie können mehrere Aspekte genannt werden: umfassende Planungspflichten (Gebäudeinventar, Wärme- und Kältepläne, Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Bauleitplanung), eine verbindliche Sanierungsquote für öffentliche Bestandsgebäude von drei Prozent pro Jahr sowie die verbindliche Berücksichtigung der Energieeffizienz in Vergabeverfahren, die Einführung von Zertifizierungsverfahren für Energiedienstleister, die Überwachung der Effizienz der Energieumwandlung, die Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung, die Durchleuchtung der Grossunternehmen auf ihren Energieverbrauch im Dreijahresrhythmus sowie eine bessere Aufklärung der Energieverbraucher.

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange äußert sich positiv zum Richtlinienvorschlag: "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, da der Bereich der Energieeffizienz die größten noch ungenutzten Potenziale zum Erreichen der EU-Klimaziele bis zum Jahr 2020 und zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten birgt. Insbesondere ist es notwendig, nicht nur die Seite der Energieerzeuger, sondern endlich auch die der Verbraucher mit einzubeziehen." Energieexperte Bernd Lange kritisiert allerdings die fehlende Rechtsverbindlichkeit des Ziels einer Steigerung der Energieeffizienz bis 2020: "Die Prognosen erfordern, dass die EU-Kommission bereits jetzt mehr Druck auf die EU-Mitgliedstaaten ausüben muss. Dies schadet dem Klima, der Energiesicherheit in der EU und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie."

Im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird voraussichtlich im Januar 2012 über den Richtlinienvorschlag abgestimmt, die Abstimmungen im Plenum sollen im April des nächsten Jahres stattfinden. "Ich setze mich dafür ein, dass der Richtlinienvorschlag weder soziale Nachteile noch eine Wettbewerbsverzerrung entstehen lässt. Bei den Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung muss Flexibilität gewahrt werden und schon geleistete Bemühungen im Bereich der Energieeffizienz sind zu berücksichtigen. Es ist zudem wichtig, dass Doppelarbeit vermieden wird und die Handlungsfähigkeit der Kommunen bestehen bleibt."
Nach Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Vorschriften innerhalb eines Jahres in ihr nationales Recht umsetzen. Im Jahr 2014 wird die Kommission dann beurteilen, ob die EU das Ziel einer Senkung des Energieverbrauchs um 20 Prozent erreichen kann. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass die Fortschritte unzureichend sind, wird sie neue Vorschläge mit bindenden nationalen Energieeffizienzzielen präsentieren.