Am 15. November nahm das EU-Parlament eine neue Verordnung zur Einschränkung von Leerverkäufen und zum Handel mit Credit Default Swaps (CDS) an.
Credit Default Swaps sind Finanzprodukte, mit denen man sich gegen einen Kreditausfall absichern kann. Sie gehören zu den sogenannten OTC-Papieren (Over-the Counter Derivative), Wertpapieren also, die direkt mit den Handelspartnern unter Ausschluss der Börse, gehandelt werden.

Leerverkäufe liegen dann vor, wenn ein Verkäufer Waren verkauft, die er zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzt. Zusammen mit Leerverkäufen seien CDS eine der Ursachen für die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise.
Die neue Verordnung versuche daher, den Handel mit „nackten“ CDS zu verbieten. Beim Kauf von Ausfallversicherungsverträgen muss der Käufer in Zukunft die zu Grunde liegenden Anleihen auch besitzen oder die „berechtigte Erwartung“ haben, dass sie ihm von einem Dritten geliehen werden. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority ESMA) solle Kriterien festlegen, um zu beurteilen, was „berechtigte Erwartungen“ sein sollen. Ursprünglich wollte das EU-Parlament noch weiterreichende Vorschriften durchsetzen. Durch die Neuregelung seien Leerverkäufe mit „nackten“ CDS, d.h. ungedeckte Leerverkäufe, nur noch erlaubt, wenn die „nackten“ CDS innerhalb eines einzigen Handelstages in normale Leerverkäufe umgewandelt werden. Die strenge „locate and reserve“-Regel, nach der ein Händler nicht nur angeben muss, woher er die relevanten Aktien leihen will, sondern auch eine Garantie abgeben muss, dass es möglich sei, sie zu leihen, wurde damit abgeschwächt. Dennoch wertet Udo Bullmann (Fraktion der Sozialisten und Demokraten), das Ergebnis als großen Erfolg für das Parlament. Denn es sei gegen den starken Widerstand des Ministerrates gelungen, durchzusetzen, dass das Spekulationsinstrument „Versicherungen gegen Kreditausfälle ohne Kreditvergabe“ verboten wurde. Bedauerlich sei jedoch, dass betroffene Mitgliedstaaten eine zeitlich befristete Aussetzung des Verbots ungedeckter Kreditausfallversicherungen für ihren CDS-Markt bei der EU-Aufsicht beantragen könnten.
Verbessern konnte das Parlament außerdem die Informationspflicht. Für die Aufsichtsbehörden sei es vor der Krise ein Problem gewesen, an die nötigen Informationen zu kommen. Das würde sich durch die neue Verordnung ändern.
Der Europäische Rat muss der neuen Verordnung in den kommenden Wochen formell zustimmen. Dann tritt sie – allerdings erst - im November 2012 in Kraft.

Hintergrundinfo zu Credit Default Swaps (CDS)

Ein CDS ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien: einem Sicherungsnehmer und einem Sicherungsgeber. Der Sicherungsnehmer zahlt dem Sicherungsgeber dafür, dass dieser das Risiko übernimmt, dass ein bestimmter Schuldner ausfällt, eine Prämie unabhängig davon, ob der Schuldner tatsächlich ausfällt oder nicht.
CDSs können verwendet werden, um wie beschrieben, das Kreditrisiko von Krediten abzusichern. CDS können aber auch verwendet werden, um auf die Änderungen der Bonität eines Schuldners zu spekulieren. Zusammen mit den Leerverkäufen soll die Spekulation von CDS eine der Hauptursachen für die kräftigen Schwankungen an den Finanzmärkten sein.