Nach zähen Auseinandersetzungen stand am 16.11. die Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets zur Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg. Wenn die faire und diskriminierungsfreie Integration nationaler Eisenbahnmärkte weiter vorangetrieben werden soll, ist eine effiziente regulatorische Kontrolle zwingend notwendig.

Neben der Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden sind auch neue Bestimmungen zu langfristigen Vertragsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Infrastrukturbetreibern vorgesehen. Verlässlichkeit und Planungssicherheit sind notwendig. Mehrjährige Finanzierungsverträge können diese Sicherheit bieten.
Abgelehnt haben die EU-Abgeordneten den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, wonach Bahnunternehmen bei Streiks Mindestdienste hätten einsetzen müssen. Das Streikrecht ist jedoch eines der wichtigsten Grundrechte, das sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU erkämpft haben. Es darf dem Bahnbetrieb nicht zum Opfer fallen.
Der Vorstoß, in der Neufassung des Eisenbahnpakets eine Trennung von Netz und Betrieb vorschreiben zu wollen, wurde bereits frühzeitig aufgegeben. Allerdings beauftragte das Parlament die EU-Kommission, bis Ende 2012 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Auf einen Kompromiss konnten sich die Abgeordneten bei der transparenten Rechnungsführung einigen: Eine neue Klausel soll regeln, dass staatliche Gelder, die für die Infrastruktur bestimmt sind, nicht in andere Geschäftsbereiche fließen dürfen.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des ersten Eisenbahnpakets blieben viele der damaligen Ziele unerreicht: der Schienenverkehr konnte seine Marktanteile in Europa nicht ausweiten und auch in den offenen Schienenmärkten wird der Marktzugang oft durch großen Verwaltungsaufwand erschwert. Ziel der Neufassung ist es nun, den gesetzlichen Rahmen und die Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen sowie den Marktzugang und die Aufsicht zu verbessern.

Mehr Informationen