Europäisches Parlament macht Druck beim Schutz von Girokonten und Sparbüchern

Heute hat das Europäische Parlament dem Vorschlag zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme zugestimmt. Mit ihrer monatelangen Verschleppungstaktik haben die Mitgliedstaaten verhindert, dass die Kunden möglichst bald europaweit auf ein wirkungsvolles Sicherungsnetz zurückgreifen können. Statt als Lehre aus der Krise ein Zeichen zu setzen, wurden nur Kompromisse präsentiert, die auf Kosten der Verbraucher und Steuerzahler gehen würden. Das war und ist nicht hinnehmbar.

Unakzeptabel sind vor allem die unzureichende Ausstattung des Krisenfonds und die zu langen Auszahlungsfristen bei einer Bankenpleite. Während die Parlamentarier eine finanzielle Ausstattung des Krisenfonds in Höhe von 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen fordern, wollen die Mitgliedstaaten den Fonds lediglich mit 0,5 Prozent ausstatten und damit nur mit einem Drittel der vom Europäischen Parlament vorgesehenen Stabilität. Auch bei der Frist für die Entschädigung der Sparer bei Bankenpleite halten sie an der bereits bestehenden Regelung von 20 Werktagen fest. Die Abgeordneten beschlossen indessen, dass der Kunde im Falle einer Insolvenz seiner Bank so schnell wie möglich seine Einlagen ausgezahlt bekommt. Ab 2017 soll er sein Geld deshalb innerhalb von fünf Werktagen bekommen. Aber bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Vorschriften muss zumindest eine Vorabzahlung von bis zu 5000 Euro in einer Woche gewährleistet sein. Es kann nicht angehen, dass ein Kunde bis zu vier Wochen ohne Geld auskommen muss, nur weil seine Bank Pleite geht. Das ist unzumutbar und nicht nachvollziehbar.
Fraktionsübergreifende Zustimmung gab es auch für den Vorschlag, dass flexible Lösungen den unterschiedlichen bereits bestehenden und bewährten nationalen Sicherungssystemen und Bankenmärkten in angemessener Form Rechnung tragen. Damit kann die in Deutschland bewährte Institutssicherung der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken weiterhin die Kunden umfänglich schützen. Diese war durch den ursprünglichen Richtlinienentwurf der Kommission in Gefahr.
Die Sparer in Europa haben ein Anrecht auf ein solides Sicherungssystem, das mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist und klar den Kunden in den Mittelpunkt stellt. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament in den weiteren Verhandlungen entsprechend entgegenzukommen.

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