Niedersächsische SPD-Europaabgeordnete widersprechen EU-Kommission

Wie bereits im November 2011 angekündigt, hat die EU-Kommission im Streit um das VW-Gesetz Klage gegen Deutschland eingereicht. Für die niedersächsischen SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange und Matthias Groote ist diese Handlung unverständlich: "Die Klage führt die von der EU-Kommission selbst verkündeten Ziele, die industrielle Basis in Europa zu stärken, ad absurdum."

Letztes Jahr noch hatte die EU-Kommission in ihrer Strategie für eine integrierte Industrie­politik langfristige Entwicklungen stärken und den Anteil strategischer Investoren in europäischen Industrieunternehmen ausweiten wollen. Bernd Lange kritisiert: "Die Kommission vollführt eine Kehrtwende zurück zu marktradikalen Dogmen. Die Lehren aus der Finanzmarktkrise scheinen wieder unter den Tisch zu fallen. Dabei bestätigen vorliegende Untersuchungen, dass Unternehmen mit einer langfristigen Investitions­strategie und entsprechenden Eigentumsstrukturen sich in der Krise deutlich besser behauptet haben als diejenigen, die, wegen lediglich auf den kurzfristigen Profit zielender Investoren, zum Spielball von Spekulationen wurden."

Matthias Groote erklärt: "Das VW-Gesetz ist seit Jahrzehnten die Garantie für Werkstandorte und Arbeitplätze im VW-Konzern. Sie darf nicht durch praxisfremde und sture neoliberale Ordnungspolitik zertrümmert werden. Die EU-Kommission will mit ihrer erneuten Klage gegen das VW-Gesetz nichts anderes, als den Einfluss des Landes Niedersachsen bei VW schmälern."

Bernd Lange kann die erneute Anrufung des EuGHs nicht nachvollziehen. Schließlich habe die Bundesregierung nach dem ersten Urteil der obersten EU-Richter aus dem Jahr 2007 das VW-Gesetz entsprechend geändert. Das damals lediglich in Verbindung mit der Sperrminorität für vertragswidrig erklärte Höchst­stimmrecht ist bereits seit Dezember 2008 aufgehoben. "Weiterer Änderungsbedarf ist nicht ersichtlich. Schließlich gibt es auch kein EU-Gesellschaftsrecht, das Anlass dafür gäbe", so Bernd Lange.

Nach Ansicht des SPD-Europaabgeordneten sollten mehr europäische Aktiengesellschaften Modelle, wie das VW-Gesetz einführen, da es ein wichtiger Baustein für die industrielle Basis in Europa sei. "Zudem wäre es vielmehr erforderlich, wenn jetzt im Rahmen des Grünbuchs der EU-Kommission über gute Unternehmensführung verlässliche Strukturen für alle börsennotierten Unternehmen entwickelt würden." Die Kommission darf sich nicht weiter widersprechen und muss endlich klare wirtschafts- und finanzpolitische Regeln auf den Weg bringen, damit die Menschen in Europa wieder Vertrauen in die Gestaltungskraft der EU gewinnen", forderte er. "Die Klage und die unverhältnismäßige Androhung von Strafzahlungen erreichen genau das Gegenteil", stellten Matthias Groote und Bernd Lange klar.

Hintergrund: Das bereits aufgrund von EU-Vorgaben novellierte VW-Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Gesetz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.