Heute hat das Europäische Parlament in Brüssel eine fraktionsübergreifende Resolution beschlossen, nach der Erzeugnisse aus herkömmlicher Pflanzen- und Tierzüchtung von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleiben sollen.

Die Abgeordneten fordern damit, dass das EU-Patentrecht konkretisiert und novelliert werden muss. Innovation soll geschützt werden, aber die Wege für andere kleinere Züchter dürfen durch Biopatente nicht versperrt werden. Züchter sollen keine Lizenz kaufen müssen. Die Zuchtfreiheit muss erhalten bleiben und nicht einigen Wenigen vorbehalten sein. Darüber hinaus muss die Vielfalt Produkten erhalten bleiben, denn nicht jede Tomate soll gleich schmecken.

Hintergrund:
Die EU-Richtlinie 98/44/EG regelt die Patentierung von "wesentlichen biologischen Verfahren". In den letzten Jahren werden beim Europäischen Patentamt (EPA) immer häufiger Patentanmeldungen für herkömmlich gezüchtete Pflanzen eingereicht. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat 2010 entschieden, dass Methoden, die bei herkömmlich gezüchteten Pflanzen angewandt werden, nicht patentfähig sind. Dennoch wurde auch 2011 ein Patent für herkömmlich gezüchtete Melonen erteilt.