Das Europäische Parlament musste seine für Mittwoch (04.07.) geplante Abstimmung zum Gesetzespaket über ein einheitliches EU-Patent verschieben. Denn letzte Woche auf ihrem Gipfel entschieden die Staats- und Regierungschefs bestimmte Artikel der Verordnung zum einheitlichen EU-Patent zu streichen. Damit hat der Europäische Rat die bereits bestehende verbindliche Vereinbarung zwischen Rat und Parlament einseitig aufgekündigt.

Auf dieser Grundlage konnte das Parlament nicht abstimmen, zumal der Europäische Rat nach dem Vertrag über die Europäische Union gesetzgeberisch ohnehin nicht tätig sein darf.
Auf Druck von Großbritannien hatten die Staats- und Regierungschefs diejenigen Artikel der Verordnung gestrichen, die einem EU-Patent den Gemeinschaftsbezug geben. In diesem Zusammenhang wurde auch der lange währende Streit zum Sitz des zukünftigen Patentgerichts beigelegt: Der Sitz soll zukünftig in Paris sein, während jeweils eine Spezialabteilung in London und München angesiedelt wird.
Mit diesem Kuhhandel zum Streit über den Sitz und der unzulässigen Vermischung mit dem eigentlichen Patentrecht ist der Rat wortbrüchig geworden. Ein EU-Patent ohne Gemeinschaftsbezug kann es nicht geben! Eine leere Hülle schützt keine Erfindungen!
Was die Entscheidung über den Sitz angeht, so fasst man sich wieder einmal an den Kopf. Eine kostenorientierte und praktikable europäische Lösung sieht anders aus. Gerade Großbritannien, das immer weitere Einsparungen an EU-Ausgaben fordert, verliert zunehmend an Glaubwürdigkeit!"
Der Rechtsausschuss des Parlaments wird sich Anfang nächster Woche damit befassen, wie das Parlament zum Patentpaket weiter vorgeht.