EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard hat heute in Brüssel den Vorschlag für die Regulierung des CO2-Ausstoßes neuer PKW und leichter Nutzfahrzeuge in der EU ab 2020 vorgestellt. Demnach darf der durchschnittliche Zielwert der PKW-Flotte nicht über 95 g CO2 pro Kilometer betragen. Bei den Kleintransportern soll der Wert auf 147 g CO2 pro Kilometer im Jahr 2020 verringert werden.

„Im Gegensatz zur vorherigen freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller haben die bereits existierenden verbindlichen EU-Zielvorgaben zur CO2-Reduktion gezeigt, dass eine deutliche Verbrauchsreduzierung und somit Senkung des CO2-Ausstoßes zu vertretbaren Kosten möglich ist",

begrüßt Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter, den Vorschlag der EU-Kommission für einen verbindlichen CO2-Grenzwert.

Damit hat die EU-Kommission lediglich den Zielgrenzwert ab dem Jahr 2020 noch einmal abgesenkt und verbindlich gemacht. Allerdings wird das Gewicht und nicht die Fläche des Fahrzeugs zur Berechnung herangezogen. Damit müssen Hersteller schwerer Fahrzeuge weniger CO2 einsparen.
Notwendig sind Anreize für Hersteller, damit leichtere Autos, gebaut werden, um Sprit zu sparen und hierdurch den CO2-Ausstoß weiter zu senken.

"Die Grenzwertsetzung trägt dazu bei, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu fördern. Dies hilft, die zentrale Aufgabe einer Sicherung des europäischen Technologievorsprungs zu erfüllen. Innovation und geringer Verbrauch sind entscheidend, um im globalen Wettbewerb zu bestehen und Produktion in Europa zu sichern,“ so der handelspolitische Sprecher der europäischen Sozialdemokraten.

Jetzt wird der Vorschlag im Europäischen Parlament beraten. Es darf keine Schieflage zwischen leichten und schweren Fahrzeugen entstehen. Innovationsmaßnahmen, wie der Einsatz von Leichtbaumaterialien sollten im Rahmen dieser Verordnung deutlich gefördert werden.

Hintergrund:
2011 betrug der Wert der durchschnittlichen Emissionen neuer PKW 135,7 g/km, die verbindliche Zielvorgabe ab 2015 liegt bei 130 g. Die Zielvorgaben ab 2020 sind in den bestehenden Rechtsvorschriften vorgesehen, aber noch nicht verbindlich umgesetzt. Weitere verbindliche Zielgrenzwerte für 2025 oder 2030 sieht der Kommissionsentwurf nicht vor.