Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, die so genannte Monti-II-Verordnung zurückzuziehen. Der hoch kontroverse Verordnungsvorschlag zur Ausübung sozialer Grundrechte im Binnenmarkt wurde im Mai durch eine Subsidiaritätsrüge aus zwölf Mitgliedstaaten an die Kommission zurückverwiesen. Der Verordnungsvorschlag hatte unter anderem das nationale Streikrecht ernsthaft gefährdet

Der Kommissionsvorschlag wurde von den europäischen Sozialdemokraten von Beginn an abgelehnt. Dennoch besteht weiterhin rechtliche Unsicherheit. Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, wie etwa das Viking- oder das Laval-Urteil, befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone, wenn es um die Ausübung sozialer Grundrechte geht. Das grundsätzliche Problem besteht. Die Kommission muss handeln.

Hintergrund für die Monti-II-Verordnung war die von den Sozialdemokraten und Gewerkschaften geübte Kritik, dass in der EU die Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu hoch gegenüber Arbeitnehmerbelangen und sozialen Grundrechten gewichtet würden.

Soziale Grundrechte im Binnenmarkt müssen gestärkt werden. Die EU-Kommission muss endlich etwas dafür tun, fairen Wettbewerb, Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechte zu fördern. Deshalb fordern wir Sozialdemokraten seit Jahren eine soziale Fortschrittsklausel in allen EU-Rechtsvorschriften. Arbeitnehmerrechte müssen Vorrang vor den Wirtschaftsfreiheiten haben