Fairer Handel – auch bei Erneuerbaren Energien, so lautete heute die klare Botschaft der sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament an die Europäische Kommission. Im Rahmen einer mündlichen Anfrage unterstützten die Abgeordneten damit die Antisubventionsuntersuchungen für Einfuhren von Solarmodulen und deren Komponenten aus China, die von der Europäischen Kommission Anfang November eingeleitet wurden.

"Wenn sich der Anfangsverdacht bestätigen sollte, und aus China eingeführte Solarmodule tatsächlich von unlauteren staatlichen Subventionen profitieren, dann müssen Antidumpingzölle errichtet werden", fordert der handelspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion Bernd Lange.

Gemessen am Wert der beanstandeten Einfuhren handelt es sich um die bedeutendsten Antisubventionsuntersuchungen, die je von der EU-Kommission durchgeführt wurden. Allein im Jahr 2011 exportierte China Solarmodule und Schlüsselkomponenten im Wert von rund 21 Milliarden Euro in die EU. Die EU ist damit Chinas wichtigster Ausfuhrmarkt für Solarmodule.
Gleichzeitig stehen europäische Hersteller von Solarmodulen unter wachsendem wirtschaftlichem Druck. Mehrere Solarfirmen mussten bereits Insolvenzen anmelden. "Wir können nicht zulassen, dass durch wettbewerbswidrige Subventionen ausländischer Produkte Jobs und Innovationspotential in Europa vernichtet werden", erklärt der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete.

Zudem fordert der Sozialdemokrat eine industrielle Strategie zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sektors für erneuerbare Energien voranzutreiben. "Faire Handelspraktiken sind dafür essentiell. Denn nur ein fairer Wettbewerb sichert der EU dauerhaft ein vernünftiges Preisniveau für Technologien im Bereich Erneuerbare", stellt Lange klar und bezeichnet Drohgebärden Chinas als unangemessen: "China sollte jetzt für Aufklärung und Transparenz sorgen anstatt Gegenmaßnahmen zu diskutieren."

Die von der EU-Kommission eingeleiteten Antisubventionsuntersuchungen werden bis spätestens Dezember 2013 beendet sein. Nach den Handelsschutzregeln könnten jedoch schon binnen neun Monaten vorläufige Ausgleichszölle eingeführt werden, sofern hinreichende Beweise für eine Subventionierung vorliegen.