Populistischen Alleingängen von EU-Mitgliedstaaten, die eigenmächtig wieder Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen, hat das Europaparlament heute eine klare Absage erteilt. Mit breiter Mehrheit stimmte das Straßburger Plenum einer Reform der Schengen-Regeln zu. Das nun angenommene Schengen-Paket stärkt wie von den Sozialdemokraten gefordert das vertraglich geschützte Grundrecht auf Freizügigkeit.

Innenpolitisch motivierte Abschottungen einzelner Mitgliedstaaten darf es in einem vereinten Europa nicht mehr geben.
Das Schengen-Paket regelt die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen sowie die Überprüfung der korrekten Anwendung der Schengen-Regeln. In der Vergangenheit wurde diese Überprüfung auf zwischenstaatlicher Ebene durchgeführt, das führte zu intransparentem Geklüngel unter den Mitgliedstaaten. Der neue Mechanismus hingegen ist EU-gestützt: So darf die Kommission etwa unangekündigt prüfen, ob ein Mitgliedstaat nicht doch klammheimlich wieder Grenzkontrollen eingeführt hat und das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt.
Allerdings hat der Rat alle Forderungen der Europaabgeordneten nach wahrhaftig demokratischer Kontrolle verweigert - ein absolutes Armutszeugnis! Immerhin konnte erreicht werden, dass das Parlament zum ersten Mal in vollem Umfang informiert wird.
Hinsichtlich der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen konnte das Parlament ebenfalls Fortschritte erzielen. Im Falle von vorhersehbaren Ereignissen wie etwa Fußballspielen dürfen Grenzen für maximal sechs Monate kontrolliert werden, bei unvorhersehbaren Ereignissen für maximal zwei Monate. Aktuell ist gar kein Zeitlimit vorgesehen. Zudem muss sich der Staat vor Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit Kommission und Rat beraten und ist ihnen sowie dem Parlament Rechenschaft schuldig. Kommt ein Mitgliedstaat dauerhaft seinen Schengen-Verpflichtungen nicht mehr nach, kann die Kommission dem Rat als letztes Mittel die Wiedereinführung von Grenzkontrollen für maximal zwei Jahre vorschlagen. Positiv ist zudem, dass Migrationsströme nicht mehr wie früher per se als Gefahr für die öffentliche Ordnung gewertet werden dürfen. Populistischen Versuchen, Flüchtlinge als Argument für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der EU zu missbrauchen, erteilen wir damit eine klare Absage!