Die EU-Kommission hat am heutigen Donnerstag einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen vorgelegt, der regelmäßige und verpflichtende Sicherheitsprüfungen von Atomkraftwerken vorsieht. "Die von den Atom-Stresstests aufgedeckten drastischen Mängel europäischer AKW dürfen nicht unbeachtet bleiben. Das EU-Parlament hatte deswegen verbindliche Verbesserungen gefordert. Nun hat die Kommission endlich darauf reagiert“, kommentiert Bernd Lange die Überarbeitung der Richtlinie zur nuklearen Sicherheit.


In dem Vorschlag werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Atomkraftwerke künftig alle sechs Jahre einer Prüfung zu unterziehen. Dabei soll es sich jedoch nicht um umfassende, sondern um thematische Stresstests handeln. Diese sollen einen Risikobereich der nuklearen Sicherheit wie etwa Naturkatastrophen fokussieren. Die EU-Kommission soll die Umsetzung der Verbesserungen im Zuge der Stresstests kontrollieren. "Richtig ist, dass der Kommission bei der Überwachung eine zentrale Rolle zugeschrieben wird“, unterstreicht Energieexperte Bernd Lange. „Nukleare Sicherheit ist ein grenzüberschreitendes Anliegen und sollte dementsprechend europäisch gehandhabt werden. Es ist allerdings unverantwortlich, dass der Vorschlag keine europäischen Sicherheitsstandards beinhaltet. In dem Sinne hat sich nichts gegenüber der bereits bestehenden Richtlinie geändert.“

Auch die von der EU-Kommission ursprünglich angekündigte Haftung von Betreibern für AKW und die damit verbundene Versicherungspflicht bleiben im Richtlinienvorschlag ungeklärt. "Das Europaparlament hat sich stets für eine umfassende Versicherungs- und Haftungspflicht für die Atomkraftwerksbetreiber eingesetzt“, kritisiert Lange: „Bedauerlicherweise trägt der vorliegenden Kommissionsvorschlag dem keine Rechnung. Fazit: Dieser Gesetzesentwurf ist nur ein Trippelschritt in die richtige Richtung - allerdings liegen noch Meilen vor uns.“

Der Kommissionsvorschlag folgt auf die sogenannten Stresstests für europäische Atomkraftwerke, welche die EU-Kommission und ENSREG (Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit) als Reaktion auf den Reaktorunfall im japanischen Fukushima im März 2011 veranlasst hatten. Die Prüfungen deckten drastische Sicherheitsmängel in nahezu allen untersuchten Kernkraftanlagen auf.