Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat am Dienstagnachmittag im Streit über Kältemittel in Klimaanlagen zugunsten des Autoherstellers Daimler entschieden, der juristisch gegen eine Entscheidung des französischen Staates vorgegangen war. Frankreich hatte die Zulassung von Fahrzeugen blockiert, deren Klimaanlagen mit dem alten Kältemittel R134a befüllt werden. Nach der einstweiligen Verfügung muss der Staatsrat nun noch in der Hauptsache entscheiden.

Laut Frankreich sei das bisherige Mittel klimaschädlicher als die neue Substanz und stehe zudem im Widerspruch zum EU-Recht. Daimler hingegen befindet das neue Kältemittel R1234yf für gefährlich und verwendet deshalb weiterhin das alte Kältemittel.

"Es ist angebracht, endlich dieses industriepolitische Geplänkel zu beenden", fordert der SPD-Europaabgeordnete Bernd LANGE angesichts der gerichtlichen Auseinandersetzung in Frankreich: "Es kann nicht sein, dass umweltschädliche und unsichere Flüssigkeiten im Interesse einiger Autohersteller und amerikanischer Hersteller von Kühlmitteln auf den Markt gepresst werden. Außerdem darf eine vernünftige Entwicklung nicht durch dieses industriepolitische Gezänk in Frage gestellt werden. Die einzige Konsequenz muss darin bestehen, das umweltfreundliche und sichere auf CO2 basierende Kühlmittelsystem einzuführen. Die EU-Kommission muss deswegen alle Möglichkeiten ausschöpfen, dieses Kühlmittelsystem endlich auf den Markt zu bringen und in der Übergangszeit von Zwangsmassnahmen absehen."

Hintergrund:
Um die Belastung mit Treibhausgasen zu reduzieren, wurde in der EU der Beschluss gefasst, das alte umweltschädliche Kühlmittel R134a aus Auto-Klimaanlagen zu verbannen. Unglücklicherweise wurde aufgrund des Drucks der amerikanischen Hersteller Honeywell und DuPont vor einigen Jahren die Entwicklung des umweltfreundlichsten und sicheren Kühlmittelsystems auf CO2 Basis gestoppt sowie das im Vergleich zum alten Kühlmittel etwas umweltfreundlichere Mittel R1234yf eingeführt.
Allerdings scheinen nach aktuellem Erkenntnisstand dessen Nachteile zu überwiegen; die Substanz hat sich demnach als gefährlich und leicht entflammbar herausgestellt. Die Gesetzgebung 2006/40/EG erlaubt die Einführung des neuen Kältemittels. Dies ist aufgrund der neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Gefahrenpotentials administrativ allerdings nicht durchzusetzen. Die Richtlinie muss künftig so gestaltet werden, dass die Einführung eines alternativen und sicheren CO2 basierten Kühlmittelsystems gewährleistet ist.