Zur Einfuhr von historischen Fahrzeugen in die EU

Beim Arbeitstreffen der Historic Vehicle Group (HVG) im Europäischen Parlament in der letzten Woche, konnte der Vorsitzende Bernd Lange berichten, dass die Bemühungen der Gruppe um eine europaweit einheitliche Definition von historischen Fahrzeugen Erfolge zeigen.

Bislang werden Einfuhren von historischen Fahrzeugen in Europa unterschiedlich gehandhabt: Bei Einfuhren fällt ein Zoll in Höhe von 10% an, zuzüglich fallen 19% Umsatzsteuer an. Handelt es sich jedoch um die Einführung eines „historischen Guts“, entfällt der Zoll und es fallen lediglich 7% Umsatzsteuer an.
Eine europaweit einheitliche Definition – wie sie die HVG erarbeitet und an die EU-Kommission weitergereicht hat, ermöglicht erst die gleichen Zolleinfuhrbestimmungen für historische Fahrzeuge in ganz Europa. Die angenommene einheitliche Definition schafft Klarheit und Verbindlichkeit. Die Öffnung der Erklärung für Zollgut für historische Fahrzeuge tritt bereits ab 1. Januar 2014 in Kraft.

Genauere Informationen zur Definition historischer Fahrzeuge und der Vereinfachung der Einfuhr von Oldtimern in einer Mitteilung des VDA: