Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (HVG)* im Europäischen Parlament zieht Bilanz.

Heute hat das Europäische Parlament die Verordnung zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern verabschiedet. Darin findet sich auch eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge**.
„Erstmalig ist eine klare Definition aufgenommen worden, die historische Fahrzeuge beschreibt, “ begrüßt Bernd Lange, Gründer der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament die Abstimmung.

Unter seinem Vorsitz hatte die Gruppe eine Definition im Europäischen Parlament eingebracht und damit Klarheit geschaffen. Dies war ein besonderes Anliegen der Arbeitsgruppe, da bisher die wachsende ökonomische Bedeutung (allein in Deutschland eine Umsatzvolumen von ca.3,3 Mrd. Euro und über 20.000 Beschäftigte) und die größer werdende Fangemeinde von historischen Fahrzeugen (in Deutschland ca. 620.000 historische Fahrzeuge) nur unzureichend in europäischen Gesetzgebungen abgebildet wurde. Die Erhaltung des automobilen Kulturgutes musste einen entsprechenden Platz bekommen. Natürlich kann mit diesem Schritt keine Ausgrenzung zwischen angeblich wertvollen und "Brot und Butter"-Fahrzeugen gezogen werden. Das kulturelle Erbe spiegelt sich in allen Fahrzeugen wider. In Deutschland ist der VW-Käfer das weitaus beliebteste historische Fahrzeug (42.000 sind älter als 30 Jahre). Allerdings gehört zur Bewahrung des kulturellen Erbes auch die sachgerechte Pflege.

Eine weitere Konsequenz des Wirkens der Arbeitsgruppe findet sich in der Veränderung des Zollcodex (9705) zum Import von historischen Fahrzeugen. Auch hier findet sich eine klare Definition für historische Fahrzeuge, die zollfrei und mit dem halben Umsatzsteuersatz importiert werden können. Der Import von automobilem Kulturgut ist nun seit dem 1. Januar 2014 in allen EU-Ländern leichter und einheitlich.

Zudem hat sich die Arbeitsgruppe in den letzten Jahren mit der grenzüberschreitenden Zulassung von historischen Fahrzeugen beschäftigt. Dies kann schwierig werden, insbesondere wenn keine Dokumente mehr vorhanden sind. Hier konnte leider noch kein Ergebnis erzielt werden.

Ebenso ist die Arbeitsgruppe im Dialog mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EU-Kommission über die Frage, ob es eine Ausnahmeregelung für Ersatzteile für historische Fahrzeuge geben kann, auch wenn sie Stoffe enthalten, die heute nicht mehr zulassungsfähig wären, da sonst vielfach keine adäquaten Ersatzteile mehr verfügbar wären. Entwicklungen mit Substituten sind nicht wirtschaftlich und in ihrer Wirkung auch nicht überschaubar.

Im Herbst wird die Arbeitsgruppe im neuen Europäischen Parlament weiter machen, Auftakt wird eine Veranstaltung zum Sektor historische Fahrzeuge in Europa. Im neuen Parlament wird die Bedeutung von historischen Fahrzeugen als Kulturgut wieder aufgegriffen werden, besonders zunächst im Design-Bereich. Die Frage der Qualifikation und der Perspektive in Old- und Youngtimerberufen soll angepackt werden. Die Gruppe wird außerdem das Gespräch mit der UNECE Verkehrseinheit in Genf suchen, um die Anliegen auch dort zu verankern.

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* Die Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (HVG – Historic Vehicle Group) im Europäischen Parlament wurde in der laufenden Legislaturperiode von dem SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange gegründet. Der Gruppe gehören Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Vertreter der anderen EU-Institutionen und der Industrie an. In der letzten Woche traf sich die Gruppe zum letzten Mal vor der Europawahl. Die Arbeit wird nach der Konstituierung des Europäischen Parlaments in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt.

** Definition:

(13) Fahrzeuge von historischem Interesse sollen das Erbe der Epoche, in der sie gebaut wurden, erhalten, und es wird davon ausgegangen, dass sie sehr selten, wenn überhaupt, auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Artikel 3

(7) „Fahrzeug von historischem Interesse“ ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

– es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen

– sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,

– es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt, und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.

Aus „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG“, der heute im EP abgestimmt wurde:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0297+0+DOC+XML+V0//DE

Die abgestimmte Fassung wird voraussichtlich in der nächsten Woche übersetzt und online sein.

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Arbeitsfrühstück der Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge im EP, März 2014