EU-Botschafter bestätigen Richtlinie zur nuklearen Sicherheit

Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken in der Europäischen Union wird es auch künftig nicht geben. "Es ist unverantwortlich, dass die überarbeitete Richtlinie noch immer keine verpflichtenden EU-Sicherheitskriterien enthält", kritisiert SPD-Europaabgeordneter und Energieexperte Bernd Lange.

"Zur Sicherheit der Bevölkerung müssen die Überprüfungen der Atomkraftwerke in der EU endlich auf gemeinsamen europäischen und rechtlich bindenden Sicherheitskriterien basieren."

Am Mittwoch hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die Einigung der Mitgliedstaaten über den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU- Richtlinie zur nuklearen Sicherheit bestätigt. Das Europäische Parlament hatte im April seine Stellungnahme dazu verabschiedet.

Die überarbeitete Richtlinie stärkt die Unabhängigkeit der zuständigen Regulierungsbehörden. Zudem verpflichtet sie die EU-Mitgliedstaaten zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen ihrer Kernkraftwerke. Allerdings sieht auch die Überarbeitung keinen rechtlich für alle EU-Staaten verbindlichen Kriterienkatalog vor.

"Trotz Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit bleibt stets ein Restrisiko mit globalen katastrophalen Auswirkungen für die Bevölkerung bestehen. Deshalb setzt sich die SPD für einen Ausstieg aus der Atomenergie ein", betont Bernd Lange.

Hintergrund:

Die Überarbeitung der Richtlinie soll bestehende Regelungen zur nuklearen Sicherheit anpassen, stärken und ergänzen. Sie erfolgt im Nachgang der sogenannten Stresstests für europäische Atomkraftwerke, welche die EU-Kommission und die Gruppe der europäischen Aufsichtsbehörden ENSREG als Reaktion auf den Reaktorunfall im japanischen Fukushima im März 2011 veranlasst hatten. Dabei wurden drastische Sicherheitsmängel in nahezu allen untersuchten Kernkraftanlagen aufgedeckt.