Am vergangenen Dienstag, den 9. Dezember 2014, luden der Europäische Verbraucherverband "BEUC" (abgeleitet vom französischen Akronym ‘Bureau Européen des Unions de Consommateurs’), die österreichische Bundesarbeitskammer "AK EUROPA" und die Nichtregierungsorganisation "Friends of the Earth Europe" (internationaler Zusammenschluss von Umweltschutzorganisationen) zu einer gemeinsamen Konferenz in Brüssel ein.

Die ganztägige Veranstaltung zum geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) griff das kontrovers diskutierte Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren (ISDS) als mögliche "Achillesferse" des derzeit in Verhandlung stehenden Freihandelsabkommens auf. Diesem Anlass wohnten fachkundige Vertreter aus den verschiedensten Ländern und Institutionen, wie Verbraucherschutzorganisationen, Regierungs- und Nicht-Regierungs-Organisationen, der Europäischen Union und der Wissenschaft, bei.

Auch Bernd Lange schloss sich als Gastredner der abschließenden Podiumsdiskussion an, um repräsentativ, als Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament und als ständiger Berichterstatter für TTIP, den sozialdemokratischen Standpunkt über das ISDS-Verfahren darzulegen.

Bei ISDS handelt es sich um ein Instrument des internationalen Rechts, das einem Investor erlaubt, die EU oder einzelne Mitgliedsstaaten jenseits vom normalen juristischen Verfahren vor internationalen Schiedsstellen direkt auf Entschädigung für entgangene Gewinne oder Enteignungen zu verklagen.

Für Bernd Lange stellt ein mögliches ISDS einen besonders kritischen Punkt im TTIP-Verhandlungsprozess dar: "Die bisher existierenden Verfahren sind höchst intransparent. Zudem sind viele Formulierungen in den Klauseln derartig schwammig, dass sie Investoren die Gelegenheit bieten, das System für ungerechtfertigte Klagen zu missbrauchen. Ein fehlender Revisionsmechanismus und die Tatsache, dass mit ISDS Investoren Rechte eingeräumt werden ohne ihnen im Gegenzug Pflichten (z.B. die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Umweltstandards) aufzuerlegen, bilden weitere Kritikpunkte." Er kommt deshalb zu dem Schluss, dass "die veralteten ISDS-Regeln und die bisher vorgelegten ungenügenden Reformvorschläge der Kommission nicht in einem Abkommen enthalten sein dürfen." Außerdem betonte Bernd Lange, dass "demokratisch herbeigeführte Entscheidungen für das Allgemeinwohl unantastbar sind".