Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu Investorenschutzklauseln im transatlantischen Handelsabkommen TTIP bestätigen grundlegende Kritik.

Die EU-Kommission stellt am Dienstag die Ergebnisse ihrer europaweiten Konsultation der Öffentlichkeit zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (Investor-State-Dispute-Settlement – ISDS) im Rahmen des transatlantischen Handelsabkommens TTIP vor. Die Konsultation behandelte die Frage wie Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung in die TTIP-Verhandlungen einbezogen werden sollen.

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses und TTIP-Berichterstatter im Europäischen Parlament: „Das Ergebnis der Konsultation ist eindeutig: Eine überwältigende Mehrheit hat sich gegen undemokratische Geheimgerichte ausgesprochen. Diesen Ausdruck weitverbreiteter Skepsis und Ablehnung darf und kann die EU-Kommission nicht einfach unter den Teppich kehren."

Daher verlangt Bernd Lange, dass die EU-Kommission einen von Grund auf neuen Verhandlungsansatz zum Schutz von Investoreninteressen erarbeitet: "Die weiterhin bestehende Kritik bestärkt uns in unserer Position: Wir brauchen keine ISDS-Regeln zwischen der EU und den USA. Die Kommission muss endlich von ihrer bisherigen Position abrücken und einen neuen Kurs einschlagen.“

Neben einer generellen Auswertung der Beiträge, identifiziert der Bericht der EU-Kommission vier Bereiche, in denen die Befragten Verbesserungen bei den Investorenschutzklauseln einfordern:

- Das Recht auf Regulierung besser schützen, damit nationale und europäische Gesetzgebung nicht durch ISDS-Klauseln umgangen werden können.

- Das Verhältnis zwischen privater Paralleljustiz und öffentlichen Gerichten unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien klären.

- Revisionsmöglichkeiten vorsehen.

- Zusammensetzung und Arbeitsweise der Schiedsgerichte transparent gestalten.

Diese vier Bereiche deckten nach Ansicht von Bernd Lange das gesamte ISDS-System ab und griffen einige wichtige Kritikpunkte auf: „Für uns ist klar, dass Investitionsstreitigkeiten nur vor unabhängigen Gerichten, in transparenten Verfahren unter den Augen der Öffentlichkeit ausgetragen werden dürfen. Dass die Einführung eines Revisionsmechanismus überhaupt eingefordert werden muss, ist mir unverständlich - dieser sollte eine Selbstverständlichkeit sein.“ Darüber hinaus fordert Bernd Lange, dass Investoren den nationalen Rechtsweg erst ausschöpfen müssen und die Unrechtmäßigkeit einer Maßnahme festgestellt werden muss, bevor sich ein internationales Schiedsgericht einem Fall widmet.

Bernd Lange: „Da die Kommission aber leider keinen Hinweis darauf gibt, wie sich die Debatte über ISDS in Europa weiterentwickeln könnte, werden wir im Europäischen Parlament schon bald konkrete Vorschläge unterbreiten", kündigt Bernd Lange an.