Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Initiativantrag zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" abstimmen. Die sozialdemokratische Position dazu ist klar: Der öffentliche Raum darf nicht privatisiert werden.
Zur weiteren Information hier die Pressemitteilung der sozialdemokratischen Sprecherin im Rechtsausschuss Evelyn Regner:

Regner verteidigt Panoramafreiheit: Brauchen Rechtssicherheit

Gf. SPÖ-EU-Delegationsleiterin gegen Einschränkungen im öffentlichen Raum

Wien (OTS/SK) - Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Initiativantrag zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" abstimmen, um die politischen Leitlinien für die EU-Kommission zu geben. Im aktuellen Parlamentsvorschlag befindet sich leider auch ein Antrag von französischer liberaler Seite, der die Panoramafreiheit einschränken soll. 2016 ist mit einer Änderung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 zu rechnen. ****

"Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen, was bei den Verhandlungen im Rechtsausschuss noch nicht möglich war. Das heißt also, dass etwa Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und auch in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen", sagt die geschäftsführende SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner, Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten (S&D) im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher eine Erlaubnis - etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes - eingeholt werden müsste. "Das ist weltfremd und stiftet Verwirrung bei den NutzerInnen", so Regner. "Für jemanden, der ein Foto online stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Schönbrunn, dem DC Tower oder dem Hundertwasserhaus gemacht wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden."

Zwar sollen Künstlerinnen und Künstler selbstverständlich einen Anspruch auf Abgeltung ihrer Werke bekommen, allerdings nicht, wenn der Wirkbereich im öffentlichen Raum ist. KünstlerInnen, die die Abgeltung ihres urheberrechtlichen Anspruchs erzielen wollen, müssten daher ihre Werke in einen nichtöffentlichen Bereich stellen, etwa in ein Museum.

Positiv bewertet Regner allerdings andere Aspekte im Urheberrechtsbericht. "So gibt es nun eine deutliche Ablehnung des Geoblockings, also das Blockieren von Inhalten im Internet aufgrund nationaler Grenzen. Wir brauchen einen digitalen Binnenmarkt in Europa, müssen vor allem auch gegenüber den USA aufholen. Daher müssen wir auch Schluss machen mit unserem digitalen Flickenteppich aus 28 Staaten. Zudem soll es im Urheberrechtsbericht explizit Ausnahmen für Bildungseinrichtungen wie etwa Schulen und Bibliotheken geben, um einen bestmöglichen Zugang zu Information gewährleisten zu können", erläutert Regner.