Auf Einladung von Bernd Lange fand am 23. September ein Treffen der Historic Vehicle Group statt, bei dem die Abgeordneten des Europaparlaments über Europäische Ansätze rund um das Thema Historische Fahrzeuge debattierten.

Schwerpunkt der Diskussion stellte der Zugang von Oldtimern zu städtischen Umweltzonen dar, der europaweit aufgrund verschiedenster nationaler und lokaler Regelungen einem Fleckenteppich gleicht. Kemal Önel von der EU Kommission präsentierte die diesbezügliche Strategie der Generaldirektion, die vorsieht, mithilfe von Leitlinien den Zugang von historischen Fahrzeugen zu Innenstädten zu vereinheitlichen. Die Anwesenden MEPs unterstrichen dabei vor allem die notwendige Berücksichtigung von einheitlichen Ausnahmeregeln.

Es wurde vorgeschlagen, den von der Historic Vehicle Group maßgeblich mitentwickelte Definition historischer Fahrzeuge, die Eingang in die Gesetzgebung über periodische Überwachung fand, in die Leitlinien der Kommission zu übernehmen.

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Definition:

Ein Fahrzeug von historischem Interesse ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen
- sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt
- es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt, und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.

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Dieser Vorschlag wird nun an die Kommission gerichtet und im Hinblick auf dessen Umsetzung auch weiterhin aktuellen Gesprächsstoff für die kommenden Treffen der HVG bieten.