Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zu TTIP-Nachhaltigkeitskapitel - Durchsetzungsmechanismus steht noch aus.

Die Europäische Kommission hat am Freitag ihren Vorschlag eines Nachhaltigkeitskapitels für ein mögliches TTIP-Abkommen veröffentlicht. In dem Kapitel sollen verbindlich Arbeitnehmerrechte und Umweltschutzstandards als Grundlage für Handelsbeziehungen geregelt werden.

„Mehr Handel und mehr Wettbewerb müssen sich auf faire Grundlagen stützen und nicht auf Sozial- und Umweltdumping. Die globalisierte Wirtschaft braucht klare Regeln, die vor allem auch durchsetzbar sind", stellt der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange klar. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament und TTIP-Berichterstatter kommentiert: "Der jetzt veröffentlichte Vorschlag markiert zunächst die zentralen Grundsätze eines fundamentalen Arbeitnehmer- und Umweltschutzes in Handelsverträgen. Das ist auch richtig so. Wie ernst es die Kommission wirklich meint, werden wir aber erst sehen, wenn die Verhandlungsführer auch ihren Text zu den Durchsetzungsmechanismen des Kapitels präsentieren. Mit einer stumpfen Klinge ist niemandem geholfen.“

„Dieser Vorschlag eines Nachhaltigkeitskapitels geht deutlich weiter als alle bisherigen Arbeiten der EU-Kommission. Damit folgt die EU-Kommission der klaren Position des Europäischen Parlaments vom 8. Juli, in der ein umfangreiches Kapitel zu Arbeitnehmerrechten und Nachhaltigkeit eingefordert wurde“, so Bernd Lange. „Nun ist es an dem Verhandlungspartner der USA, sich hierzu zu bekennen. Ich kann mir keine Abstriche an dem vorgelegten Text vorstellen!“

„Es ist richtig und wichtig, dass ein so zentrales Verhandlungsdokument veröffentlicht und damit in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann" so Bernd Lange weiter. "Genauso wichtig ist es, dass am Ende des Tages die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz genauso durchsetzbar sind, wie zum Beispiel die zur gegenseitigen Öffnung der Märkte. In einem Handelsabkommen darf es keine Zweiklassengesellschaft geben. Deswegen muss nun ein klarer zweiter Teil folgen.“

In dem jetzt veröffentlichten Nachhaltigkeitskapitel wird die Umsetzung der grundlegenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingefordert und die Ratifizierung noch ausstehender ILO-Arbeitsnormen vereinbart. Insbesondere sind die Rechte von Arbeitnehmern auf Vereinigung und zum gemeinsamen Verhandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen in einem eigenen Kapitel festgeschrieben (ILO 87 und 98), ebenso das Verbot von jeglichen Aktionen der Diskriminierung von Gewerkschaften. Die Kontrolle der Arbeitnehmerrechte und der Sicherheit soll unter anderem durch Arbeitsinspektoren erfolgen. Wichtig ist auch die Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Im Umweltschutzbereich wird auf die UN-Nachhaltigkeitsziele und grundlegende Schutzstandards Bezug genommen.

Eine Übersicht finden Sie hier: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1393icht